Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Teilgebiet GE 2 um ein weiteres Baufenster erweitert werden. Darüber hinaus wird die Fläche einer ehemaligen Kiesgrube in der Planung erfasst, ebenso wie eine Ausgleichsfläche. Letztere wird nicht für die gegenständliche Planung benötigt, sondern für spätere Bauleitplanungen vorgehalten. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Der ursprüngliche Plan ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Eine Planung an anderer Stelle wird nicht verfolgt, da hier eine Lücke zwischen bebauten Teilen des ursprünglichen Bebauungsplanes geschlossen wird.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 27. April 2020 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 27. April 2020 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22. Mai 2020 bis 3. Juli 2020 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 20/2020 vom 13. Mai 2020, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. Mai 2020 im Zeitraum bis 3. Juli 2020 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 27. April 2020 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundlegenden Änderungen der Planung. Es werden nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Bezüglich der Ausgleichsfläche sowie der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube werden noch ergänzende Festsetzungen in die Planung übernommen. Die Baugrenze wird geringfügig reduziert, um den Abstand zur benachbarten Staatsstraße zu wahren. Dadurch, dass die Baugrenze reduziert wird, ist keine erneute Auslegung erforderlich. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 24. September 2020, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 nur geringfügige Änderungen an der Planung sowie nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1-        Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 24. September 2020 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass der Bau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2020 einen Empfehlungsbeschluss gefasst habe.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, weshalb nicht wie vom Landratsamt gefordert die Eingrünungsflächen von drei auf fünf Meter verbreitert worden seien. Ökologische Gesichtspunkte sollten finanziellen vorgehen.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass bei der Schaffung eines Gewerbegebietes der wirtschaftliche Faktor nicht unberücksichtigt bleiben dürfe. Insbesondere, wenn durch die hierdurch zu erzielenden Mehreinnahmen, Investitionen für einen sinnvollen ökologischen Ausgleich an anderer Stelle getätigt werden können.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.11.2020 16:07 Uhr