Evtl. Rückübertragung der Zuständigkeiten im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm Abfrage nach der Beteiligung an einer Voruntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 6

Sachverhalt

1. In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2020 wurde der Stadtrat über die wesentlichen Eckpunkte aus dem Workshop vom 15.01.2020 zur Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben unterrichtet.

Im Landkreis Neu-Ulm ist aus der Historie gewachsen, dass die Zuständigkeiten für das Einsammeln und Befördern des Hausmülls und den Betrieb der Wertstoffhöfe bei den kreisangehörigen Gemeinden liegen und nicht auf den Landkreis übergegangen sind.

Die sich dadurch ergebende getrennte Zuständigkeit in der Abfallwirtschaft hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist durch die Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung) auch rechtlich festgeschrieben.

Durch die stetige Verdichtung rechtlicher Regelungen im Bereich der Abfallwirtschaft ist der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetags auf Bitte einzelner Kommunen an den Landkreis mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, ob eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis möglich ist.


2.        Insoweit wurden auch mögliche Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Mögliche Vorteile:

  • Einheitliches Entsorgungssystem im Landkreis (moderne Behälterverwaltung mittels Ident-System und einheitliche Behälter, Biotonne u.ä.) erleichtert die örtliche Umsetzung moderner Erfassungssysteme.
  • Durch die einheitliche Regelung der Entsorgung in allen Gemeinden des Kreises Verbesserung der Gebührenfestsetzung und Behälterverwaltung.
  • Verbesserung des Bürgerservice durch umfangreiches und nicht ortsgebundenes Entsorgungsangebot (u.a. große Wertstoffhöfe mit langen Öffnungszeiten) flexible Nutzung der Wertstoffhöfe unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit.
  • Kostengünstigere (?) Vergabeergebnisse durch breitere Vergabebasis (mehr Einwohner, größere Mengen).
  • Zentrale Steuerung vereinfacht die Abläufe und bündelt das Fachwissen = geringerer Verwaltungsaufwand, insbesondere Entlastung der kleineren Gemeinden.
  • Bessere Möglichkeiten Fachkräfte zu finden und zu binden als auf der Gemeindeebene.
  • Einheitliche Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausbau und Spezialisierung der Abfallberatung.
  • Schnelle Reaktion auf Einwirkungen durch den direkten Durchgriff.

Mögliche Nachteile:

  • Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeit nach örtlichen Bedürfnissen und Wünschen (z.B. Biotonne, Grüngutsammlung).
  • Zeitlich aufwändiger Aufbau einer entsprechenden Verwaltungsstruktur beim Landkreis, da derzeit beim AWB kein entsprechendes Personal vorhanden ist und die Gemeinden i.d.R. kein Personal abgeben werden.
  • Einzelne Servicethemen und Standards können schlechter werden (je nach Konzept
    längere Wege zum Wertstoffhof).
  • Zugriff der Gemeinden auf Einrichtungen (Sammelstelle oder Wertstoffhof) für weitere Nutzungen nicht mehr direkt, sondern nur über den AWB möglich.
  • Durch zentrale Vergaben können kleine und mitteständische Entsorgungsdienstleister Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen Konkurrenten auf dem Entsorgungsmarkt bekommen.

3.        Für das weitere Vorgehen wurde im Workshop als ersten Schritt vereinbart, eine Abfrage nach dem Beteiligungswillen aller Kommunen im Landkreis Neu-Ulm durchzuführen, bevor eine detaillierte Prüfung der Rückübertragung in Betracht gezogen wird.
Dementsprechend bezieht sich die Vorabfrage darauf, ob die Stadt Vöhringen sich grundsätzlich überhaupt eine Rückübertragung auf den Landkreis vorstellen kann.

Erst in einem weiteren Schritt wird der Landkreis Neu-Ulm nach Eingang aller Beschlüsse der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden entscheiden, ob eine Prüfung der Rückübertragung in die Wege geleitet wird, oder nicht.

Die Entscheidungsfindung, bzw. Rückmeldung der Beschlüsse an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises, hat bis 30.09.2020 dieses Jahres zu erfolgen.

4.        Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die dargestellten Nachteile einer Rückübertragung auf den Landkreis die Vorteile überwiegen.
So besteht die begründete Besorgnis, dass bei einer einheitlichen Regelung der Entsorgungssysteme die individuellen Bedürfnisse der Kommunen zu keiner zufriedenstellenden einheitlichen Lösung führen. Kommunen mit dichter Siedlungsstruktur z. B. die große Kreisstadt Neu-Ulm. haben andere Bedürfnisse als kleine Kommunen wie Osterberg oder Kellmünz.
Eine Verwaltungsvereinfachung durch Konzentration beim Landkreis erscheint ebenfalls unwahrscheinlich, da die Gemeindeverwaltungen vor Ort nach wie vor in den Entsorgungsprozess eingebunden werden müssen.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass der Entsorgungsservice für Vöhringen in punkto Biotonne oder Grüngutsammlung, durch eine zentralisierte Verwaltung nicht mehr in der Form aufrecht erhalten werden kann. Ggfs. wäre auch für den städtischen Bauhof ein Nachteil in der Form zu erwarten, dass ein direkter Zugriff auf den örtlichen Recyclinghof oder die Grüngutannahmestelle lediglich über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises erfolgen könnte.

Aufgrund der aufgezeigten Argumente schlägt die Stadtverwaltung vor, sich gegen eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Belange auf den Landkreis Neu-Ulm auszusprechen. Demgemäß ist auch die Beteiligung an der Voruntersuchung abzulehnen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.

Diskussionsverlauf

Aufgrund des einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 07.09.2020, fasst der Stadtrat ohne weitere Diskussion folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2020 16:07 Uhr