Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes - Antrag von Herrn Georg Thalhofer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Georg Thalhofer stellt nachfolgenden Antrag:
„ANTRAG
Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK)
für die in der Unterhaltungslast der Stadt Vöhringen stehenden Gewässer
von Stadtrat Georg Thalhofer
vom 8. September 2020


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher,

zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer in Bayern, den sog. Gewässern dritter Ordnung, sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen dar. Die Aufstellung eines GEK wird daher mit bis zu 75% vom Freistaat Bayern gefördert.

Das Gewässerentwicklungskonzept ist eine wichtige fachliche Grundlage für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Es zeigt auf, wie ein Gewässer unter den vorhandenen Randbedingungen wieder naturnah entwickelt werden kann, dabei werden auch bestehende anderweitige Fachplanungen (zum Beispiel Natura2000-Gebiete) berücksichtigt. Ein GEK dient im wesentlichem zu Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Hier werden alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.

Im GEK sind Umsetzungshinweise für Verbesserungen beim vorbeugenden Hochwasserschutz, der Arten und Lebensgemeinschaften am Gewässer, beim Nährstoffrückhalt und beim Landschaftsbild enthalten.

Beim GEK handelt es sich um einen rechtlich unverbindlichen Fachplan. Zur Erstellung und zur Umsetzung des GEK gibt es staatliche Fördermöglichkeiten.

Ebenso wichtig wie die Erstellung des GEK‘s ist dessen Umsetzung. Aus diesem Grund gibt es nicht nur für die Erstellung des GEK‘s eine Fördermöglichkeit, sondern auch für die Umsetzung. In der Stadt Vöhringen sehe ich Entwicklungsmöglichkeiten an vielen Gewässern, wie z. B. den Gräben im Errach in Illerberg, dem Land- und Wachtelgraben in Thal, sowie dem Mühlbach in Vöhringen. Weitere Vorteile sehe ich darin, dass die im GEK aufgezeigten Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung von Gewässern Grundlage für Gespräche mit Grundstückeigentümer (i. d. R. Landwirte) darstellen. Diese aber auch die Naturschutzverbände, die Fischerei und alle weiteren Beteiligten werden schon bei der Aufstellung des GEK hinzugezogen. Weiter sehe ich hier Möglichkeiten, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, für die gar nicht auf private Flächen zurückgegriffen werden muss (z.B. bei den Entwässerungsgräben der Autobahn im Errach Illerberg).

Werden Maßnahmen aus dem GEK umgesetzt, können diese entweder von Freistaat Bayern gefördert oder als „Ökopunkte“ gutgeschrieben werden. Gerade im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Autobahn wird vermutlich eine Konkurrenz um Ausgleichsflächen entstehen.

Das GEK wird i. d. R. von externen Ingenieurbüros erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden hier nur in einem sehr geringen Maße beansprucht.

Während in Bayern ein Großteil der Gemeinden bereits GEK aufgestellt haben, haben im Landkreis Neu-Ulm nur die Stadt Neu-Ulm und die Gemeinden Roggenburg und Unterroth ein GEK entwickelt. Gerade die Gemeinde Unterroth „lebt“ ihr GEK und setzt jährlich entsprechende Maßnahmen mit sehr gutem Erfolg um.

Informationen zum Themenkomplex können auf der Internetpräsentation des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) über den folgenden Link abgerufen werden:
Weiter lege ich ein Faltblatt des LfU zu diesem Thema bei.

Ich beantrage, dass die Stadtverwaltung die Aufstellung eines GEK für die Stadt Vöhringen prüft und die erforderlichen Kosten ermittelt, welche dann im Haushalt 2021 bereitgestellt werden sollen.“

Diskussionsverlauf

Herr Georg Thalhofer beantragt die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes für die in der Unterhaltslast der Stadt Vöhringen stehenden Gewässer. Herr Thalhofer führt zu seinem Antrag aus, dass hierbei ein externes Ingenieurbüro die Entwicklungsmöglichkeiten von Gewässern prüfe, insbesondere den ökologischen Zustand entsprechender Gewässer in städtischer Unterhaltslast.

Weiterhin teilt Herr Thalhofer mit, dass die Aufstellungskosten des Konzeptes vom Freistaat Bayern mit 75 % bezuschusst werden. Auch die infolgedessen zu veranlassenden Maßnahmen wären wiederum zuschussfähig.

Herr Bürgermeister Neher vergleicht das Gewässerentwicklungskonzept im Verfahren mit der ähnlich des Feuerwehrbedarfsplanes, wonach in einem ersten Schritt ein Bedarf und die Kosten ermittelt werden und erst im Anschluss die Entscheidung getroffen werde, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes für die Stadt Vöhringen zu prüfen und die erforderlichen Kosten zu ermitteln, welche dann im Haushalt 2021 bereitgestellt werden sollen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2020 16:07 Uhr