Artenvielfalt fördern durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
„Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung zeitnah berichtet,
  1. wie sie die seit dem 1. August 2019 geänderte Regelung zu Gewässerrandstreifen im Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 16 und Art. 21) und ihre seitherige Umsetzung in Vöhringen bewertet;
  2. inwieweit der faktisch verbreiterte Gewässerrandstreifen seitdem in Vöhringen bereits genutzt wurde, um die Biotopvernetzung mithilfe dieser Streifen voranzutreiben;
  3. ob und in welchem Umfang noch Unsicherheiten darüber auftreten, welche Gewässer von der Pflicht, einen Gewässerrandstreifen zu berücksichtigen, befreit sind;
  4. durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang seit 2019 konkret am Landgraben der Gewässerrandstreifen umgestaltet wurde.
Der Stadtrat möge beschließen, dass
  1. der Landgraben auf Vöhringer Gemarkung zur Bewahrung, Wiederherstellung und Förderung der Artenvielfalt ökologisch aufgewertet wird
  • durch Bepflanzung von Strauchgehölzen und Bäumen II. Ordnung (z.B. Schwarzerle, Weidearten, die eine Endhöhe von maximal 10 m bis 12 m erreichen werden) sowie
  • durch Nacheinsaat einer blütenreichen Böschungs- und Ufer-Saatmischung;
2.        diese Maßnahmen baldmöglichst vorbereitet und in diesem Oktober und November begonnen sowie spätestens in fünf Jahren vollendet werden;
  3.        die Landwirte beraten und unterstützt werden, diesen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen nicht zu bewirtschaften und bestmöglich zu schützen, indem Nährstoffeinträge minimiert werden;
4.        mit den am Landgraben liegenden Nachbargemeinden Bellenberg und Senden eine „Landgraben-Biotop-Vernetzung“ angegangen und realisiert wird;
5.        die Optimierung dieses Gewässerrandstreifens als andauernder Prozess festgeschrieben wird, welcher einer ständigen Betreuung und Beratung, z.B. durch den BUND Naturschutz in Bayern e.V., bedarf;
6.        am Beispiel des Landgrabens Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Gewässerrandstreifen als verbindendes Element der Vernetzung zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt informiert werden (Internetseite, Amts- und Mitteilungsblatt, Infotafeln am Landgraben).

Begründung
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Verlust an biologischer Vielfalt: das Ausster­ben von Arten, der Rückgang ihrer genetischen Vielfalt sowie die Degradierung und Ver­än­derung von Ökosystemen. Die biologische Vielfalt ist für uns Menschen existenziell für Nahrung, Wasser, Medi­zin, Klima sowie der Luft- und Wasserqualität.
Im Mai veröffentlichte Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Bericht zur Lage der Natur über den Zustand der Arten und Lebensräume in Deutschland: Die Situation ist dramatisch und alarmierend, denn alle Lebensräume unserer Naturlandschaft haben sich in den letzten Jahren weiter zum Negativen verändert!
Gewässerrandstreifen nehmen eine wichtige Rolle beim Schutz vieler Tier- und Pflanzenarten im Offenland ein: Bei entsprechender Gestaltung und Nutzung bilden diese wichtige Rückzugsräume und Vernetzungselemente.
Gesetzliche Grundlagen: Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Uferstreifen an bestimmten Gewässern angelegt werden. Konkret gilt in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie ein Verbot der garten-oder ackerbaulichen Nutzung (Gewässerrandstreifen) entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer … Ein Gewässerrandstreifen ist demnach an eindeutig erkennbaren Gewässern anzulegen …

Laut Legende des Umwelt-Atlas „Gewässerbewirtschaftung“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ist der Landgraben „in Überprüfung“ (Stand: 31.08.2020).

Kosten:  je 500 m = ca. 3.000 €; Länge auf Vöhringer Gemarkung: ca. 5 km  =>  Gesamtkosten: ca. 30.000 €
Wir hoffen und wünschen, dass dazu aus dem Aufgabenbereich „Naturschutz“ oder aus dem aufzuhebenden, bzw. aufgehobenen Sperrvermerk (Beratung und Beschluss im Stadtrat am 24.09.2020) für „Klimaschutzmaßnahmen“  (65.000 €) des Haushaltsplans 2020 Geld zur Verfügung gestellt werden kann, um schon im kommenden Oktober/November einen ersten Abschnitt umzusetzen.
Unterstützung: Herr Kurus-Nägele, Geschäftsführer der Kreisgruppe Neu-Ulm von BUND Naturschutz in Bayern e.V., bietet der Stadt Vöhringen seine Beratung und fachliche Begleitung in dieser Angelegenheit an.
Eine Politik, die erfolgreich die biologische Vielfalt bewahren und fördern will, muss über die örtlichen Grenzen hinausblicken und mit den Nachbargemeinden vernetzt dieses grüne Band der Artenvielfalt entlang des Landgrabens von Bellenberg bis Senden biologisch aufwerten und entwickeln.“
empfehlenswerte Links zu „Gewässerrandstreifen“:

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Förderung der Artenvielfalt durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung.
Herr Harzenetter schließt sich insofern dem vorherigen Tagesordnungspunkt an, wonach das Anliegen mit dem beantragten Gewässerentwicklungskonzept in Einklang zu bringen sei.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass bereits Maßnahmen im Bereich des Landgrabens geplant und hierzu Haushaltsmittel vorgesehen seien. Viele Flächen seien bereits renaturiert worden.

Auf Nachfrage aus der antragstellenden Stadtratsfraktion, inwieweit die Baumpflanzaktion dieses Jahr noch umgesetzt werden könne, teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass dies so vorgesehen sei.

Datenstand vom 04.11.2020 16:07 Uhr