Städtische Vereinsförderrichtlinien; Erneuerung Ballfangnetz auf dem Gelände des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.10.2020 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 31.08.2020 beantragte der Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.
die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses für den Austausch
des 35 Jahre alten und dringend erneuerungsbedürftigen Ballfangnetzes auf dem
Vereinsgelände.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde das Ballfangnetz bereits neu beschafft
und eingebaut.
Die Maßnahmenkosten belaufen sich auf insgesamt rd. 8.000,00 €.
Nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich
hierbei um eine Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss  
grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme
beteiligt. Wie der Verein uns mitteilte, beteiligt sich der BLLSV in diesen Fälle nur ab
einer Gesamthöhe der Maßnahmenkosten über 10.000,00 Euro.
Für die Gewährung des Zuschusses bei der Stadt Vöhringen ist jedoch ausschließlich die grundsätzliche Bereitschaft des Dachverbandes über eine Beteiligung – unabhängig der Maßnahmenhöhe – entscheidend.

Nachdem sämtliche Auszahlungen einer vorherigen Einplanung im städtischen Haushalt
bedingen, stehen im laufenden Haushaltsjahr keine entsprechende Mittel zur Verfügung.
Es bedarf deshalb einer Einplanung in den Haushalt 2021.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich
angefallenen Kosten in Höhe von rund 800,00 € für die dringend notwendige Erneuerung
des Ballfangnetzes auf dem Gelände des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V..
Die Mittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt ergänzend zur Sachdarstellung aus, dass das vorhandene Ballfangnetz aufgrund der maroden Beschaffenheit bei schlechten Witterungsverhältnissen umgestürzt sei. Aufgrund der städtischen Vereinsförderrichtlinien sei die fest mit Boden verbundene Anlage als Investitionskostenzuschuss mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der Maßnahme zu beurteilen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 787,23 € sind demnach im Haushalt 2021 einzuplanen.

Die Nachfrage aus dem Gremium, ob mit dem Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. bereits Rücksprache über die Gewährung des Zuschusses im nächsten Jahr gehalten worden sei, bestätigt Frau Thalhofer-Preußner.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von rund 800,00 € für die dringend notwendige Erneuerung des Ballfangnetzes auf dem Gelände des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V..
Die Mittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2020 16:01 Uhr