Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drob Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn ist unumstritten eine wichtige Einrichtung im Landkreis Neu-Ulm. Im Bereich der Stadt Vöhringen wurden die vergangenen Jahre durchschnittlich 50 Klienten beraten.

Für das Drob Inn in Neu-Ulm und Weißenhorn werden die Sachkosten über Pauschalen des Bezirks Schwaben finanziert. Die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten trägt das Diakonische Werk.
Für das Drob Inn in Illertissen, Senden und auch in Vöhringen werden die Sachkosten ebenfalls über Pauschalen des Bezirks Schwaben finanziert, die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen jedoch jeweils zu einem Drittel die drei Städte. Ebenso verhält es sich mit den anfallenden Personalkosten.
Diese werden durch den Bezirk Schwaben durch eine Personalkostenpauschale getragen. Im Bereich Neu-Ulm und Weißenhorn wird die Differenz wiederum durch das Diakonische Werk ausgeglichen; in den Einrichtungen in Illertissen, Senden und Vöhringen wiederum trägt die Differenz die jeweilige Stadt.

Insofern hat der Landkreis Neu-Ulm bereits Anfang des Jahres eine Anfrage beim Bayerischen Gemeindetag eingereicht, inwieweit eine Finanzierung über die Kreisumlage möglich sei.
Der Bayerische Gemeindetag hat wiederum darauf hingewiesen vordringlich auf den Bezirk Schwaben zuzugehen, ob dieser den Finanzierungsanteil erhöht. Dies begründet sich auch damit, dass die Suchtberatung für Volljährige ausschließlich in der Zuständigkeit der Bezirke liegt. Bei der Beratungsstelle Drob Inn ist die Beratung generell für Volljährige angesiedelt. Darüber hinaus besteht jedoch aufgrund der Mitfinanzierung durch die Kommunen eine Sonderregelung mit dem Bezirk Schwaben, wonach auch Konsumenten ab 14 Jahren beraten werden können.

Der Bezirk Schwaben hat insofern ausgeführt, dass bei einer Beendigung der Mitfinanzierung durch eine der drei Städte eine verstärkte lokale Suchtberatung in dieser Form nicht mehr stattfinden könne und auch die direkten Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten der drei Kommunen zurückgehen.

Für den Fall, dass die Mitfinanzierung durch die drei Städte Illertissen, Vöhringen und Senden entfällt und die Finanzierung ausschließlich über den Bezirk Schwaben erfolgt, sähe dieser folgende Alternative:

  • Konzentration auf zwei Beratungsstellen Nord und Süd (Neu-Ulm und Illertissen), evtl. Außensprechstunden in den Kommunen
  • Aufstockung um 0,25 VK Sozialpädagoge mit Sachkosten. Damit würde eine erhöhte aufsuchende Arbeit verbunden (evtl. auch Streetwork nach Bedarfsanalyse), um die Fläche besser abdecken zu können sowie ein Einstieg in digitale Zugänge zur Zielgruppe (z.B. Online-Beratung).

Zu bedenken wäre ebenfalls, dass das Beratungsangebot dann lediglich einem Personenkreis im Alter über 18 Jahren zur Verfügung stehen würde.

Nach Angaben der Diakonie Neu-Ulm würde die vom Bezirk vorgeschlagene Alternative außerdem den Abbau einer halben Stelle und ein deutlich höheres Defizit bei den Sachkosten bedeuten.

Eine Finanzierung über den Landkreis ist nur möglich, wenn alle Städte, Märkte und Gemeinden Beschlüsse dahingehend herbeiführen, dass die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen kann.
Sofern alle Kommunen bis Anfang Januar 2021 signalisieren diese Finanzierungsvariante zu befürworten, könnte bereits im Jahr 2021 die Finanzierung umgestellt werden.

Laut Angaben der Diakonie Neu-Ulm beläuft sich der im Raum stehende Finanzierungsbedarf im Jahr 2020 auf 72.063,00 € und ab dem Jahr 2021 auf 102.027,00 €.

In Zahlen ausgedrückt ergab sich in der Vergangenheit ein Anteil am Betriebskostenzuschuss der Stadt Vöhringen in folgender Höhe:

Jahr 2016 – 19.948,45 Euro
Jahr 2017 – 23.348,00 Euro
Jahr 2018 – 19.906,00 Euro
Jahr 2019 – 21.179,00 Euro
Jahr 2020 bis einschließlich 11/2020 – 21.630 Euro.

Im laufenden Jahr ist immer auch die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten (meist Nachzahlung) des Vorjahres enthalten.

Dem Grunde nach sollte sich bei einer Beteiligung aller kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden daher der auf Vöhringen entfallende Anteil gegenüber den bisher zu leistenden Kosten reduzieren.

Letztlich führt die Finanzierung über den Landkreis unter Beteiligung aller Städte, Märkte und Gemeinden zu einer gerechten Verteilung der verbleibenden Kosten für die Drogenberatung, die bisher von den 3 Städten Illertissen, Senden und Vöhringen getragen wurden. Nachdem die Beratungen auch von den Betroffenen der jeweils umliegenden Gemeinden wahrgenommen werden, profitieren nach wie vor alle an der notwendigen Einrichtung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt zu, dass der Landkreis Neu-Ulm die freiwillige Aufgabe der Drogenberatung übernimmt. Weiterhin erklärt sich die Stadt Vöhringen damit einverstanden, die Finanzierung der Drogenberatungsstelle über die Kreisumlage zu regeln.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher fasst die vorgelegte Sitzungsvorlage zusammen, wonach bislang die Städte Illertissen, Senden und Vöhringen neben dem Bezirk Schwaben das Drob Inn hauptsächlich finanziert haben. Dementsprechend biete die vom Landkreis Neu-Ulm vorgeschlagene Lösung einer Finanzierung über die Kreisumlage eine gerechtere Verteilung der Kosten.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt zu, dass der Landkreis Neu-Ulm die freiwillige Aufgabe der Drogenberatung übernimmt. Weiterhin erklärt sich die Stadt Vöhringen damit einverstanden, die Finanzierung der Drogenberatungsstelle über die Kreisumlage zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2021 07:34 Uhr