Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; Bauort: „Memminger Straße 62 und 62a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.11

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes wird, soweit überhaupt erforderlich, erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt. Außerdem geht die Stadt Vöhringen davon aus, dass das Vorhaben eine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens entwickelt sich im Gremium eine rege Diskussion. Seitens der Ausschussmitglieder wird zum einen positiv gesehen, dass das Bauvorhaben eine dichte Bebauung mit insgesamt wenig Flächenbedarf vorsieht.

Negativ gesehen wird der Umstand, dass die geplanten Häuser in ihrer 4-geschossigen Ausführung mit Flachdach an dieser Stelle zu massiv wirken.

Als Ergebnis dieser eingehenden Aussprache kann festgehalten werden, dass sich bei Zurücknahme der Baukörper auf max. 3 Geschosse sowohl mit Flach- als auch mit Satteldach die Bedenken im Gremium geringer darstellen.

Da allerdings lt. Herrn Bürgermeister Neher heute über die aktuell vorliegende Planung zu befinden ist, ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes wird, soweit überhaupt erforderlich, erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt. Außerdem geht die Stadt Vöhringen davon aus, dass das Vorhaben eine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2021 07:58 Uhr