Bürgermeister Janson stellt einführend zu diesem Tagesordnungspunkt dar, dass bei der angedachten Maßnahme die unterschiedlichen Interessen gerecht und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend abgewogen werden müssen. Dazu ist eine vorherige genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten nötig. Die im Raum stehenden Maßnahmen müssen durchdacht sein. Dabei ist in den Entscheidungsprozess u. a. einzubeziehen der Lärmschutz und der Gebäudeschutz für die Anlieger, die Frage, ob es potentiell zumutbare und geeignete Alternativstrecken gibt und etwa ob die Erreichbarkeit sämtlicher Standorte gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass Städte verdichtete Standorte für Produktion und Leistung sind und das Straßennetz kein Flickenteppich von Durchfahrtsverboten sein sollte.
Sodann zitiert Bürgermeister Janson streckenweise aus der Sitzungsvorlage, die im folgenden komplett wiedergegeben ist:
„Seit mehreren Jahren beklagen die Anwohner der Straße „Zwischen den Bächen“ die zunehmende, teils hohe Lärmbelästigung, die vor allem durch das Befahren durch den Schwerlastverkehr verursacht wird.
Finden Lehmtransporte zum Ziegelwerk nach Bellenberg statt, so durchfahren innerhalb einer Woche mehrere hundert 40-Tonnen-Lkws die Straße.
Die Anlieger sind der Auffassung, dass die vorhandenen Straßenschäden nahezu ausschließlich von den Lkws verursacht worden sind. Um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes zu verhindern und um die ihrerseits für unzumutbar erachtete Lärmbelästigung zu reduzieren, regen sie an, die Straße „Zwischen den Bächen“ für den Schwerlastverkehr zu sperren.
Aufgrund dieser Situation hat die Stadt Vöhringen auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wobei die Straßenschäden aufzunehmen waren und der Straßenoberbau und Straßenunterbau untersucht worden sind.
Dabei kam das Institut Dr. Schellenberg, Leipheim, zu nachstehendem Ergebnis, das auszugsweise wiedergegeben wird:
Straßenschäden und Beurteilung der Tragfähigkeit des Straßenoberbaus und des Untergrundes:
Der gebundene Straßenoberbau weist über die gesamte untersuchte Strecke zahlreiche, bis zu 2 cm auseinander klaffende Längs- und Querrisse auf. Im Einmündungsbereich zur Pfälzer Straße und vor dem Haus Nr. 80 wurden Eindellungen und Verdrückungen mit Rissbildungen festgestellt. Deutliche Spurrillen haben sich am Rande der halbseitig eingebauten Verkehrsinseln eingestellt. Breite Risse, die vermutlich auf eine Absenkung der Fahrbahn zurückzuführen sind, wurden auch zwischen Randsteinbereich und Gehweg beobachtet.
Die zahlreichen Risse und Verdrückungen im asphaltgebundenen Straßenoberbau sind zum Teil auf einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau zurückzuführen, der mit Dicken zwischen 8 und 9,4 cm nicht den Vorgaben der RStO 01 entspricht. Besondere Beanspruchungen des Straßenoberbaus ergeben sich zusätzlich durch die seitlich angeordneten Verkehrsinseln, die der Verkehrsberuhigung dienen. Sie bewirken einen Spurverkehr mit häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, die insbesondere bei Befahren durch Schwerverkehr den Straßenoberbau belasten.
Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, auf der auch Schwerlastverkehr ist, muss die Straße gemäß RStO 01 mindestens für die Bauklasse IV ausgebaut werden. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus unter Ansatz der Frostempfindlichkeitsklasse F 2 für die unterlagernden Kiese beträgt im vorliegenden Fall 55 cm und liegt vor. Unterschreitungen der Dicke sind bei dem gebundenen Asphaltoberbau vorhanden, gemäß RStO 01, Tafel 1 muss für die Bauklasse IV ein gebundener Asphaltoberbau in einer Stärke von 18 cm (4 cm Asphaltdeckschicht und 14 cm Asphalttragschicht) vorliegen. Diese Vorgaben werden bei weitem unterschritten.
Sanierungsempfehlungen:
Die zu beobachtenden Straßenschäden werden nach unseren Untersuchungen durch einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau, den im Spurverkehr fahrenden Schwerlastverkehr und durch örtliche Schwächezonen im Bereich der Kanalgrabenverfüllungen hervorgerufen. Wird eine Sanierung der Straße angestrebt, die eine schadensfreie Nutzung durch Schwerlastverkehr erlaubt, wird im gesamten Streckenabschnitt eine Überprüfung der vorhandenen Kanalgrabenverfüllungen erforderlich. Da eine Vielzahl von Versorgungsleitungen im Bereich der Straße liegt, kann keine örtliche Sanierung der Lagerungsdichte vorgenommen werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass nach Ausbau des derzeitigen Asphaltoberbaus auch die Frostschutzkiese ausgebaut und seitlich gelagert werden. Anschließend ist eine intensive Nachverdichtung der im Planungsbereich anstehenden aufgefüllten Schichten sowie der örtlich anstehende Kiese vorzunehmen. Zu beachten ist, dass durch eine intensive Nachverdichtung es auch zu Erschütterungen kommt, die ggf. die angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigen. Die Art der Nachverdichtung muss daher vorher in einer Probeverdichtung mit gleichzeitiger Messung der Erschütterungen überprüft und festgelegt werden. Im Bereich von Schwachstellen mit geringer Lagerungsdichte wird es unabdingbar, die Kanalgrabenverfüllung (bis ca. 1,5 m unter FOK) auszubauen und – sofern es sich um geeignetes Material handelt – lagenweise wieder einzubauen und zu verdichten. Anschließend ist ein frostsicherer Straßenoberbau gemäß RStO 01 herzustellen.
Nach der Sanierung des Untergrundes kann anschließend die Frostschutzschicht in der erforderlichen Stärke wieder eingebaut werden. Als letztes ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß den Vorgaben der RStO 01 mit einer Gesamtdicke von 18 cm einzubauen. Sofern auf diese aufwändigen Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden soll, ist es im vorliegenden Fall erforderlich, dass die Straße für den Schwerlastverkehr gesperrt wird und nach Ausbau des bisherigen Asphaltoberbaus und einer Nachverdichtung der Frostschutzkiese, die Herstellung eines neuen Kiesplanums durchgeführt wird. Auf Oberkante der Frostschutzkiese muss eine Tragfähigkeit mit EV2 > 120 MN/m2 nachgewiesen werden. Anschließend ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß RStO 01 einzubauen, wobei nach einer Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr auch eine Einstufung in die Bauklasse V der RStO 01 vorgenommen werden kann. In diesem Fall reduziert sich die Dicke des asphaltgebundenen Oberbaus auf 14 cm mit 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht.
Aufgrund der Ergebnisse aus dem Gutachten war von Seiten der Stadtverwaltung zunächst beabsichtigt, die Straße für den gesamten Schwerlastverkehr über 7,5 t
zu sperren.
Straßensperrung in Fahrtrichtung Süden:
Für diese Fahrzeuge wird eine Umleitungsstrecke über die Vöhlinstraße – Memminger Straße bzw. umgekehrt eingerichtet.
Im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße ist das Einfahren für den Schwerlastverkehr durch Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 7,5 t) zu sperren.
Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden:
Die Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden auf Vöhringer Gemarkung ist in nördliche Fahrtrichtung durch Vorwegweisung anzukündigen. Wendemöglichkeiten für den Schwerlastverkehr bestünden in Fahrtrichtung Norden auf dem Sportpark-Parkplatz im Bereich der Bushaltestelle.
Da die Wendemöglichkeit in diesem Bereich aber nicht unproblematisch ist, wurde die PI Illertissen hierzu um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme wird nachstehend wiedergegeben:
„Stellungnahme PI Illertissen“.
Gegen die Sperrung für den LKW-Verkehr über 7,5 t bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Kein Einverständnis besteht für den Vorschlag, den aus Richtung Süden, sprich Bellenberg, kommenden Schwerlastverkehr im Sportpark (an der dortigen Wendeplatte) wenden zu lassen bzw. dies vorzuschreiben.
Es sprechen folgende Argumente dagegen:
Der Fahrbahnbelag des Parkplatzes ist nicht für den Schwerlastverkehr ausgerichtet.
Ein Lkw-Verkehr würde in Kürze erhebliche Straßenschäden hervorrufen.
Bei Veranstaltungen wird es sicherlich für einen Sattelzug nicht möglich sein, im zugeparkten Sportpark zu wenden. Es würde hierbei zu erheblichen Behinderungen kommen.
Außerdem wird ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Sportparknutzer, u.a. auch viele Kinder, geschaffen.
Diese Maßnahme würde mit Sicherheit einen Sturm der Entrüstung hervorrufen.
Gegen die Sperrung des Lkw-Verkehrs aus Richtung Norden (Illerstraße) bestehen keine Bedenken
Abschließend kann die Polizei nur der Sperrung in Fahrtrichtung Bellenberg zustimmen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes lässt sich die ursprünglich in beiden Fahrtrichtungen angestrebte Straßensperrung leider nicht realisieren. Somit verbleibt nur die Sperrung in Fahrtrichtung Süden im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße.“
Bürgermeister Janson führt ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung mit der Gemeinde Bellenberg Kontakt wegen einer eventuellen Sperrung der Illerstraße für den LKW-Verkehr aufgenommen habe und von der dortigen Verwaltung das Signal gekommen sei, dass einer Sperrung der Illerstraße für den LKW-Verkehr grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber gestanden werde, wenngleich die Entscheidung der Gemeinderat zu treffen habe.
In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Gremiumsmitglieder die vorgeschlagene Lösung mit der Sperrung des LKW-Verkehrs in südlicher Fahrtrichtung als eine gute Möglichkeit sehen, die betroffenen Anlieger vor der zeitweise erheblichen Belästigung durch LKW-Verkehr zu schützen. Gleichwohl sollte weiterhin versucht werden über eine Sperrung der Bellenberger Illerstraße die Situation noch weiter zu verbessern. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Illertissen wird als sinnvoll erachtet, weil mit einem Verbot der Einfahrt für LKW´s auf die Illertaltangente Süd erreicht werden könnte, dass de facto wohl kaum noch LKW-Verkehr auf der Illertaltangente Süd von Süden kommend nach Vöhringen gelangen dürfte.
Dabei wird von einigen Gremiumsmitgliedern zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Sperrung des gegenständlichen Teilstückes der Straße „Zwischen den Bächen“ auch darauf zu achten ist, dass sich der LKW-Verkehr keine Wege sucht, die ebenso wenig oder gar noch unverträglicher im Hinblick beispielsweise auf die Art der Grundstücksnutzung (Schulen, Kindergarten, Kirche) oder deren Eigenschaft (Schulweg) sind. Konkret wird dabei an eine Sperrung der Straße „Beim Kreuz“, der Herbststraße, der Straße „Am Kirchplatz“ und der „Ulrichstraße“ gedacht.
Bürgermeister Janson erklärt, dass auch diese Abbiegungen entsprechend gesperrt werden.
Im übrigen besteht abschließend die Überzeugung, dass durch eine weitgehende Sperrung der Straße „Zwischen den Bächen“ und damit auch der Illertaltangente Süd der Verkehr nicht verringert, sondern nur verlagert werden könne, die favorisierte St 2031 und die NU 14 neu aber insgesamt besser geeignet seien, insbesondere den gegenständlichen LKW-Verkehr aufzunehmen.