Neufestsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2021 und Änderung der Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der bisherige Kalkulationszeitraum erstreckte sich auf die Jahre 2016 bis 2020, so dass nun eine Neukalkulation und Festsetzung der Gebühren für die kommenden Jahre 2021 bis 2024 ansteht. Wie in den vergangenen Jahren wurde Herr Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Kalkulation beauftragt.
Aus dem bisherigem Kalkulationszeitraum ist eine leichte Unterdeckung von 19.382 € vorhanden. Des Weiteren sind gestiegene Kosten bei der Abfuhr der Restmüll- und Biomülltonne sowie künftig höhere Gebühren für die Verbrennung des Abfalls beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu verzeichnen.
Dies sorgt dafür, dass wir eine Gebührenerhöhung leider nicht vermeiden können.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Gebührenanpassung, wie in der Anlage im Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dargestellt, zu.
Die Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Vöhringen vom 17.12.2020 wird beschlossen.

Diskussionsverlauf

Herr Micheler vom Bayerisch kommunalen Prüfungsverband erläutert die rechtlichen Gegebenheiten, aufgrund derer eine Gebührenkalkulation vorzunehmen gewesen sei. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Zeit von 1.1.2016 bis 31.12.2020.
Beispielhaft sind in der Vorkalkulation die Sanierung der Entwässerung des Recyclinghofes, die Erhöhung der Anliefergebühren beim Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm, sowie eine Kostenerhöhung bei der Abfuhr von Restmüll, Biomüll und deren Verwertung beinhaltet.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, inwieweit die Einführung der gelben Tonne bei der Gebührenerhöhung eine Rolle spiele.
Herr Micheler betont, dass hierfür keine Kosten einkalkuliert worden seien und sich dies insofern nicht auswirke.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit der Einführung kleinerer Mülltonnen und ggfs. einem Banderolensystem.
Ebenfalls solle die Option einer Tonne für mehrere Haushalte in Betracht gezogen werden.

Herr Kämmerer Maaß betont, dass Müllgemeinschaften denkbar seien, sofern ein Bezug der Haushalte untereinander bestehe.
Die Einführung eines Banderolensystems erhöhe jedoch den Verwaltungsaufwand, da in der bisherigen Mischkalkulation bereits alle Kosten beinhaltet seien.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gebührenanpassung, wie in der Anlage im Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dargestellt, zu.

Die Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Vöhringen vom 17.12.2020 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 16:06 Uhr