Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde am 25.09. und 09.10.2019 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung.
Empfehlung
1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.
Beschluss
1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2021 16:06 Uhr