Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im Oktober 2020 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft; die Niederschrift hierzu liegt dem Stadtrat nun vor. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung.
Empfehlung
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
Diskussionsverlauf
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich zu den Ausführungen im Prüfungsprotokoll betreffend Nr. 10.2.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses teilt insofern mit, dass der darin unter 1. angesprochene Punkt eine Prüfungsempfehlung und keine Beanstandung gewesen sei. Vielmehr solle darin eine Motivation zu verstehen sein, weiterhin nach Sinn und Zweck unterschiedliche Fördermöglichkeiten bestmöglich in Anspruch zu nehmen.
Zum enthaltenen zweiten Prüfungspunkt lasse sich sagen, dass die Firma Otis GmbH sehr hochpreisig sei.
Beschluss
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2021 16:06 Uhr