Abriss des Bestandsgebäudes sowie Teilung des Grundstückes und Neubau zweier Doppelhaushälften mit Carport und Balkon; Bauort: "Weidachgasse 8 und 8a" in Vöhringen (Flur-Nr. 326)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden keine Einwendungen erhoben.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Doppelhaushälften mit Balkon wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Die Stadt Vöhringen hält eine Begrünung des Dachs der Doppelhaushälften insbesondere aufgrund des angestrebten hohen Versiegelungsgrades für geboten.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Carports wird nicht erteilt, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standorts und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit unzulässig ist.“

Beschluss

„Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden keine Einwendungen erhoben.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Doppelhaushälften mit Balkon wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Die Stadt Vöhringen hält eine Begrünung des Dachs der Doppelhaushälften insbesondere aufgrund des angestrebten hohen Versiegelungsgrades für geboten.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Carports wird nicht erteilt, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standorts und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit unzulässig ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 16:11 Uhr