Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Birkach; Genehmigung des Gestattungsvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.04.2021 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Bau einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Bauschuttdeponie Vöhringen, Flur-Nr. 497 u. 497/1 der Gemarkung Thal durch den Gestattungsnehmer 4M Solar I GmbH & Co. KG, Bäumlesberg 3, 89250 Senden
Die Nutzung von Deponien oder Deponieabschnitten als Standort für eine Photovoltaikanlage wird vom  Bayerischen Landesamt für Umwelt befürwortet, da hierbei kein zusätzliches Land verbraucht wird (Flächenrecycling), andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden und die notwendige Infrastruktur vorhanden ist.

In der Stadtratssitzung vom 24.09.2020 wurde durch das Gremium die Verpachtung der Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach an die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Photovoltaikanlage empfohlen.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind für den Bau der Photovoltaik-Anlage die Vorgaben des Bay. Landesamtes für Umwelt (Deponie-Info 2 Photovoltaik-Anlagen auf Deponien) und die LAGA BQS „Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-4a (Technische Funktionsschichten – Photovoltaik auf Deponien) einzuhalten. Um die Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht zu untersuchen, möchte der Gestattungsnehmer auf seine Kosten Schürfungen vornehmen. Das Wasserwirtschaftsamt Donau-wörth hat der geplanten Schürferstellung zugestimmt. Die Schürfungen an 28 Stellen sind für Ende März/Anfang April 2021 vorgesehen. Nachdem von den Schürfungen keine negativen Auswirkungen gegenüber dem derzeitigen Planungswissen erwartet werden, kann der Gestattungsvertrag schon zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen werden.

Im Gestattungsvertrag ist eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren vorgesehen, da die Förderzusage über 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage läuft.

Das Nutzungsentgelt beläuft sich auf 4 % der im jeweiligen Jahr erzielten Einnahmen aus Einspeisevergütungen.

Empfehlung

Der Gestattungsvertrag für die Photovoltaik-Freiflächenanlage mit der Fa. 4M Solar I GmbH & Co. KG wird geschlossen.

Diskussionsverlauf

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, inwieweit mehrere Angebote bzw. Interessenten für die betreffende Anlage berücksichtigt worden seien. Weiterhin wird angefragt, inwieweit die vereinbarten 4 % der Einspeisevergütung eine marktübliche Größe darstellen.

Herr Bürgermeister Neher verweist darauf, dass sich allein aus der Anlagengröße die Verpflichtung einer Ausschreibung ergeben habe, welche jedoch nicht seitens der Stadt durchgeführt worden sei. Die Berechtigung die entsprechende Anlage zu bauen und zu betreiben, liege insofern nur beim genannten Anbieter welche den Zuschlag erhalten habe. Zum vorgeschlagenen Nutzungsentgelt bzw. dem genannten Prozentsatz könne er aus seiner vormals anwaltlichen Tätigkeit sagen, dass dies durchaus ein marktüblicher Satz sei.

Beschluss

Der Gestattungsvertrag für die Photovoltaik-Freiflächenanlage mit der Fa. 4M Solar I GmbH & Co. KG wird geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2021 10:02 Uhr