Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage; Bauort: "Wiesgehrenweg 20" in Illerberg (Flur-Nr. 976/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ wird zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist ein Laubbaum/Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer von Garage und Carport sollten auch aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Gestaltung als Flachdach begrünt werden.

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet, in dem die Stadt Vöhringen von der Entwässerungspflicht befreit ist.
Die Entwässerungspflicht liegt somit in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers.
Der Anschluss z.B. an eine Drei-Kammer-Klärgrube mit biologischer Reinigungsstufe ist über einen Wasserrechtsantrag beim Landratsamt Neu-Ulm genehmigen zu lassen.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ wird zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist ein Laubbaum/Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer von Garage und Carport sollten auch aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Gestaltung als Flachdach begrünt werden.

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet, in dem die Stadt Vöhringen von der Entwässerungspflicht befreit ist.
Die Entwässerungspflicht liegt somit in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers.
Der Anschluss z.B. an eine Drei-Kammer-Klärgrube mit biologischer Reinigungsstufe ist über einen Wasserrechtsantrag beim Landratsamt Neu-Ulm genehmigen zu lassen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2021 10:08 Uhr