Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal und hat eine Größe von ca. 4,13 ha. Auf dem gesamten Gelände hat sich entsprechend der Rekultivierungsplanung für die Deponie Magerrasen entwickelt. In den Hangbereichen wurden Sträucher in Gruppen gepflanzt. Im Randbereich ist das Areal von einer Eingrünung aus Sträuchern und Bäumen umgeben, die insbesondere am westlichen Rand gut ausgebildet ist. Die ehemalige Deponie, die sich als Hügel um ca. 15 m über die umgebende Illertalebene erhebt, ist damit bereits im Bestand sehr gut eingegrünt.

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie (ca. 18.760 m²)

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule und der Betriebseinrichtungen 3 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen

-        Festsetzung einer privaten Grünfläche (ca. 22.520 m²) sowie von Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt in Orientierung am interministeriellen Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 19. November 2009 zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen und berücksichtigt eine Überplanung von noch jungen Strauchflächen im östlichen Hangbereich. Insgesamt wird durch die Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes auf der ehemaligen Deponie ein Ausgleichsflächenbedarf von 4.462 m² hervorgerufen. Geeignete Ausgleichsflächen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans nachgewiesen.

Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.

Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen

Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2)        Begründung mit Umweltbericht

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die Sitzungsvorlage und Vorbehandlung im Bau- und Verkehrsausschuss.

Demnach fasst der Stadtrat ohne weitere Diskussion folgenden

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2021 10:55 Uhr