Am 09.07.2020 hat die Stadtverwaltung den Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen darüber informiert, dass im Oktober 2018 das erste Förderverfahren zum Breitbandausbau zum Abschluss bringen konnte.
Seither besteht in der Stadt Vöhringen fast flächendeckend eine Mindestversorgung mit 30 MBit/s im Download.
Beschwerden über zu geringe Bandbreiten, wie sie in den Jahren zuvor immer wieder an die Stadt Vöhringen herangetragen worden waren, sind seither nicht mehr laut geworden.
Der Freistaat Bayern hat mit seiner Bayerischen Gigabit-Richtlinie nun eine weitere Fördermöglichkeit für Kommunen, die ihre digitale Infrastruktur noch weiter ausbauen und verbessern möchten, aufgelegt.
In dieser Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurde die Meinung vertreten, dass gerade im Bereich „Breitbandausbau / Digitalisierung“ ein Stehenbleiben bereits de facto einen Rückschritt bedeute, weswegen eine weitere Optimierung der Breitbandversorgung grundsätzlich sinnvoll sei.
Die Gremiumsmitglieder begrüßten damals die Initiative der Stadtverwaltung und favorisierten zunächst eine Markterkundung im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie für die Stadt Vöhringen.
Die formelle Markterkundung konnte mittlerweile abgeschlossen werden.
Nach dieser Markterkundung, welche für das Verfahren BayGibitR vorgegeben ist, hat sich bestätigt, dass die Stadt Vöhringen in Bezug auf die Internetgeschwindigkeiten bereits sehr gut aufgestellt ist.
Die für eine staatliche Förderung vorgesehenen Grenzgeschwindigkeiten für das Verfahren (Privatanwender 100 MBit/s - Gewerbetreibende 200 MBit/s), werden zum Großteil bereits erreicht.
Bezogen auf das Verfahren nach der BayGibitR gibt es somit lediglich vereinzelte Anschlüsse welche ausbau- und förderfähig wären.
Für diesen evtl. Ausbau gibt es für die Stadt folgende Ausbaukonditionen:
- max. Fördersumme pro Adresse 2.500 EUR
- max. Fördersumme gesamt 3 Mio EUR
- max. Fördersatz bis zu 80% der Ausbaukosten (Deckungslücke)
Aus diesen Förderkonditionen ergeben sich Aspekte welche bei einem evtl. Auswahlverfahren im Bezug auf Rentabilität zu beachten sind.
So wäre es wegen der entstehenden hohen Kosten, die von der Stadt Vöhringen zu tragen wären, weil wie oben erwähnt ein Anschluss nur mit 2.500,- € gefördert wird, äußerst unrentabel, wenn in einem bereits erschlossenen Gebiet nur ein Anschluss liegt (oder auch wenige Anschlüsse), welche(r) förderfähig wäre(n).
Die Vorgehensweise, dass solche Anschlüsse nicht zwangsläufig ausgebaut werden sollen, wird vom Breitbandzentrum unterstützt.
Bei Betrachtung des Ergebnisses der Markterkundung hat sich unter diesem Gesichtspunkt auf der Grundlage der mittlerweile erfolgten Kalkulation und unter Beachtung der ohnehin schon guten Versorgung in Vöhringen ergeben, dass nur 4 oder evtl. 5 Erschließungsgebiete in einem möglichen Auswahlverfahren „guten Gewissens“ ausgeschrieben und weiter verfolgt werden könnten.
Dies sind die in dem beiliegenden Plan mit Erschließungsgebiet 1 bis 4 dargestellten Bereiche.
Das mit Erschließungsgebiet 5 bezeichnete Gebiet erscheint der Verwaltung zweifelhaft hinsichtlich der o.g. Aspekte, weswegen es hier zur Diskussion gestellt wird.
Die Erschließung der einzelnen Anwesen kann entweder bis zur Grundstücksgrenze erfolgen oder alternativ auch „bis ins Haus“.
Die Breitbandberatung Bayern empfiehlt hier, die Ausschreibung für den Ausbau „bis ins Haus“, da erfahrungsgemäß die Internetanbieter möglicherweise nur hier Angebote abgeben werden.
Kalkulationsergebnis bezogen auf die vorgeschlagenen Erschließungsgebiete:
Erschließungsgebiete 1 bis 4 :
Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt: 57
Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) - 365.466,60 €
Förderbetrag gesamt 142.500,00 €
Eigenanteil Stadt Vöhringen 222.966,60 €
Erschließungsgebiete 1 bis 5 :
Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt: 81
Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) - 641.162,68 €
Förderbetrag gesamt 202.500,00 €
Eigenanteil Stadt Vöhringen 438.662,68 €
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses von Herrn Wöcherl, Breitbandberatung Bayern, vorgestellt.
Vorab als Stichpunkte:
Obergrenze für die städtische Eigenbeteiligung:
Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag - wir schlagen vor 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.
Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 5 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag - wir schlagen vor 650.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.
Wertung unterschiedlicher Vergabekriterien:
Bei der Vergabeentscheidung können verschiedene Kriterien wie z.B. die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) oder auch die künftige Vertragsgestaltung der Anbieter gewertet werden. Die Stadtverwaltung schlägt vor, nur die Wirtschaftlichkeitslücke zu werten, da wir nicht beurteilen können, wie viele Haushalte tatsächlich die Glasfasertechnik benutzen wollen.