Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.
Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellen.

In seiner Sitzung vom 28.01.2021 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in der Fassung vom 17.12.2020 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 26.02.2021 bis einschließlich 06.04.2021 durchzuführen.

Es gingen von 10 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, in der Fassung vom 20.05.2021 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung/Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2021 14:48 Uhr