Möglichkeiten zur Durchführung kommunaler Gremienarbeit während der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

  1. Allgemeines

Pandemiebedingt hat auch die Bayerische Landesregierung reagiert und im Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Möglichkeit eröffnet, den Kontaktbeschränkungen Rechnung zu tragen und Sitzungen kommunaler Gremien in verschiedenen Varianten zu ermöglichen. Die hiernach getroffene Regelung tritt nach derzeitigem Stand zum 31.12.2022 wieder außer Kraft.

Dem Grunde nach dient die vorliegende Sitzungsvorlage der Information und Meinungsbildung, inwieweit der Stadtrat Vöhringen von einer der nachstehenden Möglichkeiten Gebrauch machen will oder aufgrund der sehr guten Möglichkeiten (Lüftungsanlage, Abstand, Größenordnung der Räumlichkeit, Maske) im Wolfgang-Eychmüller-Haus weiterhin auf Präsenzsitzungen setzt.


  1. Ferienausschuss

Es bestünde die Möglichkeit per Beschluss den Ferienausschuss über den eigentlichen Ferienzeitraum der Sommerpause hinaus, für längstens drei Monate einzusetzen.


  1. Beschließender Ausschuss 

Für Zeiträume in denen kein Ferienausschuss eingesetzt wird, könnte für drei Monate, bis längstens 31.12.2021 die Befugnisse des Ferienausschusses auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Dieser dreimonatige Zeitraum könnte durch Beschluss um weitere drei Monate, eben bis 31.12.2021, verlängert werden.

Die Beschlüsse der Abschnitte II. und III. erfordern eine Mehrheit von Zweidritteln des Stadtrates und treten außer Kraft, wenn der Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufhebt.


  1. Hybridsitzungen

Durch die Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit, auch Sitzungen im hybriden Format (Präsenz von mindestens dem 1. Bürgermeister sowie audiovisueller Zuschaltung der Ratsmitglieder) durchzuführen.

Sollen Sitzungen ab dem 1.1.2022 in dieser Variante abgehalten werden, wäre eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig, bei der auch weitere Vorgaben zu regeln wären.
Ist ein Sitzungsverlauf in der Form bereits in diesem Jahr vorgesehen, wäre wiederum ein Beschluss des Stadtrats mit Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Eine reine Zuschaltung via Ton ist nicht möglich bzw. entspricht nicht den Erfordernissen der Sitzungsteilnahme.

Zu beachten ist auch, dass audiovisuell zugeschaltete Ratsmitglieder beispielsweise nicht an Wahlen teilnehmen können. Die Teilnahme an Abstimmungen wäre möglich.
Besonders der Geheimhaltung unterliegende Tatbestände dürfen ebenfalls nicht in diesem Format verhandelt werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass Dritte sich ggfs. im Raum des Ratsmitgliedes mit aufhalten oder der Kommunikationsweg den Erfordernissen genügt.

Grundlegend ist, unabhängig von den noch zu fassenden Details der Ausgestaltung, den Städten und Gemeinden im Wege des kommunalen Selbstverwaltungsrechts überlassen, welche technischen Ausstattung an Software/Hardware beschafft werden.

Grundsätzlich haben die Gemeinden dafür Sorge zu tragen, dass den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz insbesondere nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) entsprochen wird.

In diesem Sitzungsformat wäre auch zu gewährleisten, dass sowohl der 1. Bürgermeister, als auch die Ratsmitglieder untereinander, wie auch ggfs. den im Sitzungssaal anwesenden Bürgern per Bild und Ton wahrnehmbar sind. Infolgedessen müsste auch der Sitzungssaal bzw. die im Saal anwesenden Gremiumsmitglieder per Übersichtsaufnahme den übrigen Mitgliedern wahrnehmbar sein.

Die technische Möglichkeit, sich audiovisuell zuschalten zu können, liegt insofern während der gesamten Sitzung im Verantwortungsbereich der Kommune. Die tatsächliche Zuschaltung oder etwaige Auswirkungen auf gefasste Beschlüsse soll im Detail zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht weiter behandelt werden.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf die Sitzungsvorlage zu den möglichen Rahmenbedingungen der Sitzungsführung, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass hiermit grundsätzlich das Stimmungsbild abgefragt werden solle.

Die Fraktionen sprechen sich weiterhin für die bisherige Praxis aus, unter Einhaltung der geltenden Regeln Sitzungen in Präsenz abzuhalten.

Datenstand vom 01.07.2021 17:14 Uhr