Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwassernotverbund mit einem benachbarten Wasserversorger.
Nachdem die Stadt Senden zwischenzeitlich einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut hat, hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit, große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.
Im Ergebnis einer durch die Stadt Vöhringen beauftragten Prüfung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass deswegen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.
In der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 wurde die vom Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise gebilligt und die notwendigen finanziellen Mittel für die nicht unerhebliche Baumaßnahme bereitgestellt.
Aufgrund der Bedeutung des Trinkwassernotverbundes für die Stadt Vöhringen sowie wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes für die Stadt Vöhringen ist zwischen der Stadt Senden sowie der Stadt Vöhringen eine vertragliche Regelung (Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG) über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bezüglich des Notwasserverbundes zu schließen.
Dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist der Entwurf einer entsprechenden Zweckvereinbarung, welcher seitens der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, bislang aber mit der Stadt Senden noch nicht abgestimmt werden konnte.
Die Zweckvereinbarung ist dem Landratsamt Neu-Ulm anzuzeigen.
Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Zweckvereinbarung baldmöglichst abschließen zu können, nachdem der Baubeginn für die Maßnahme bevorsteht und der Trinkwassernotverbund nicht zuletzt aus zuschussrechtlichen Gründen dieses Jahr noch fertigzustellen ist.
Die Stadtverwaltung würde nach Abstimmung mit der Stadt Senden sowie dem Landratsamt Neu-Ulm insbesondere redaktionelle Änderungen an der Zweckvereinbarung in den gebilligten Entwurf einarbeiten und diese anschließend gemeinsam mit der Stadt Senden unterzeichnen.
Sollten darüberhinausgehende wesentliche Modifizierungen notwendig sein, könnten diese gegebenenfalls auch in einem Nachtrag formuliert werden.