Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Grundsätzliche Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwassernotverbund mit einem benachbarten Wasserversorger.
Nachdem die Stadt Senden zwischenzeitlich einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut hat, hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit, große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.
Im Ergebnis einer durch die Stadt Vöhringen beauftragten Prüfung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass deswegen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.

In der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 wurde die vom Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise gebilligt und die notwendigen finanziellen Mittel für die nicht unerhebliche Baumaßnahme bereitgestellt.

Aufgrund der Bedeutung des Trinkwassernotverbundes für die Stadt Vöhringen sowie wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes für die Stadt Vöhringen ist zwischen der Stadt Senden sowie der Stadt Vöhringen eine vertragliche Regelung (Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG) über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bezüglich des Notwasserverbundes zu schließen.

Dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist der Entwurf einer entsprechenden Zweckvereinbarung, welcher seitens der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, bislang aber mit der Stadt Senden noch nicht abgestimmt werden konnte.
Die Zweckvereinbarung ist dem Landratsamt Neu-Ulm anzuzeigen.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Zweckvereinbarung baldmöglichst abschließen zu können, nachdem der Baubeginn für die Maßnahme bevorsteht und der Trinkwassernotverbund nicht zuletzt aus zuschussrechtlichen Gründen dieses Jahr noch fertigzustellen ist.

Die Stadtverwaltung würde nach Abstimmung mit der Stadt Senden sowie dem Landratsamt Neu-Ulm insbesondere redaktionelle Änderungen an der Zweckvereinbarung in den gebilligten Entwurf einarbeiten und diese anschließend gemeinsam mit der Stadt Senden unterzeichnen.
Sollten darüberhinausgehende wesentliche Modifizierungen notwendig sein, könnten diese gegebenenfalls auch in einem Nachtrag formuliert werden.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und den durch das Stadtbauamt vorbereiteten Entwurf der Zweckvereinbarung. Im Zuge der Frischhaltung der Notverbundleitung sei künftig mit einem Dauerbezug in Höhe von 5.500 bis 10.000 m³ Wasser jährlich zu rechnen.

Im Rahmen einer kurzen Aussprache werden insbesondere die im Entwurf gefassten Punkte zu Güte, Beschaffenheit und Druck des Wasserbezuges geklärt.

Bürgermeister Neher verweist hier auf eine übliche juristische Formulierung, um die beteiligten Kommunen nicht an einer möglichen Anpassung zu hindern, sofern dies beispielsweise gesetzliche Gründe oder in geändertem technischem Regelwerk begründet notwendig sei.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 17:23 Uhr