Für die Untersuchung der Entwicklung von möglichen Wohnbauflächen südlich der Heustraße sowie der Ausweisung eines Gewerbegebietes nördlich der Werner-von-Siemens-Straße wurde durch das Planungsbüro LARS Consult eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Ziel dieser Untersuchung war es, konkrete Aussagen zur Umsetzung der beiden Vorhaben seitens der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange zu erhalten.
Insgesamt wurden 28 Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von 13 Stellen haben wir eine Rückmeldung erhalten.
Diese können Sie der beiliegenden Anlage entnehmen.
Eine der maßgeblichen Behörden und derer Stellungnahme ist die Regierung von Schwaben. Neben dem Verweis auf die Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung zur Verringerung des Flächenverbrauchs wird auch auf eine mögliche Rücknahme von Bauflächen, welche derzeit nicht in der Umsetzung stehen, Bezug genommen. Dies würde konkret bedeuten, dass Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan in gleichem Umfang einer Neuausweisung zurückgenommen werden müssten.
Bei beiden Vorhaben ist weder eine Wohnbaufläche noch eine Gewerbefläche im Flächennutzungsplan festgeschrieben.
Das Landratsamt Neu-Ulm verweist auf den Immissionsschutz. Auf die angedachten Wohnbauflächen könnten gewisse Lärmemissionen von den östlich gelegenen Industrieflächen wirken.
Eine schalltechnische Untersuchung der Plangebiete wird empfohlen.
Die Firma Amprion verweist auf mögliche Lärmeinwirkungen durch die benachbarten Stromleitungen. Auch diese Emissionen werden im Zuge eines Schallschutzgutachtens betrachtet.
Weitere Stellungnahmen werden in der Sitzung selbst kurz erläutert.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor.
Aufgrund der großen und schon konkreten Nachfrage, auch von Seiten der Eigentümer, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße in die Wege geleitet.
Für die Flächen südlich der Heustraße würden wir lediglich empfehlen, das Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße wird derzeit ein sehr großes neues Baugebiet entstehen, welches evtl. erst einmal zu einer gewissen Sättigung an Bauland führen könnte. Auch ist auf eine geordnete und auf eine im gesunden Maße städtebauliche Entwicklung zu achten.