Machbarkeitsuntersuchung für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Illerzell; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Für die Untersuchung der Entwicklung von möglichen Wohnbauflächen südlich der Heustraße sowie der Ausweisung eines Gewerbegebietes nördlich der Werner-von-Siemens-Straße wurde durch das Planungsbüro LARS Consult eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Ziel dieser Untersuchung war es, konkrete Aussagen zur Umsetzung der beiden Vorhaben seitens der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange zu erhalten.
Insgesamt wurden 28 Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von 13 Stellen haben wir eine Rückmeldung erhalten.
Diese können Sie der beiliegenden Anlage entnehmen.
Eine der maßgeblichen Behörden und derer Stellungnahme ist die Regierung von Schwaben. Neben dem Verweis auf die Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung zur Verringerung des Flächenverbrauchs wird auch auf eine mögliche Rücknahme von Bauflächen, welche derzeit nicht in der Umsetzung stehen, Bezug genommen. Dies würde konkret bedeuten, dass Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan in gleichem Umfang einer Neuausweisung zurückgenommen werden müssten.
Bei beiden Vorhaben ist weder eine Wohnbaufläche noch eine Gewerbefläche im Flächennutzungsplan festgeschrieben.
Das Landratsamt Neu-Ulm verweist auf den Immissionsschutz. Auf die angedachten Wohnbauflächen könnten gewisse Lärmemissionen von den östlich gelegenen Industrieflächen wirken.
Eine schalltechnische Untersuchung der Plangebiete wird empfohlen.
Die Firma Amprion verweist auf mögliche Lärmeinwirkungen durch die benachbarten Stromleitungen. Auch diese Emissionen werden im Zuge eines Schallschutzgutachtens betrachtet.
Weitere Stellungnahmen werden in der Sitzung selbst kurz erläutert.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor.
Aufgrund der großen und schon konkreten Nachfrage, auch von Seiten der Eigentümer, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße in die Wege geleitet.
Für die Flächen südlich der Heustraße würden wir lediglich empfehlen, das Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße wird derzeit ein sehr großes neues Baugebiet entstehen, welches evtl. erst einmal zu einer gewissen Sättigung an Bauland führen könnte. Auch ist auf eine geordnete und auf eine im gesunden Maße städtebauliche Entwicklung zu achten.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.

Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an einen kurzen Sachvortrag sowohl zu der angedachten Wohnbaufläche als auch zu der angestrebten Gewerbefläche sowie einem Überblick über die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen zu der gemeinsamen Machbarkeitsuntersuchung ergibt sich auch zu dem Vorschlag der Verwaltung, die Wohnbauflächen südlich der Heustraße durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich planerisch vorzubereiten, während die Gewerbefläche konkret über einen Bebauungsplan mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes umgesetzt werden soll, eine kurze Aussprache im Gremium.

Seitens einiger Gremiumsmitglieder wird darauf hingewiesen, dass es in Illerzell einen nicht unerheblichen Bedarf an Baugrundstücken gibt, weswegen schon versucht werden sollte, in absehbarer Zeit ein Neubaugebiet auch in Illerzell zu schaffen, wenngleich dabei beispielsweise der nicht nur am Rande betroffene landwirtschaftliche Betrieb nicht übersehen werden darf.

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass Bauleitplanverfahren grundsätzlich ergebnisoffen sind, so dass in den angestrebten Verfahren die Stadt Vöhringen zu jeder Zeit sagen könnte, ob die möglicherweise von der Regierung von Schwaben geforderte Rücknahme von Wohnbau- und/oder Gewerbeflächen akzeptiert wird oder gegebenenfalls ein Verfahren modifiziert oder gar eingestellt wird.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.

Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 17:36 Uhr