Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Änderung der Rechtsform - Gründung eines Zweckverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen:

Die Stadt Illertissen bzw. die Kommunale Verkehrsüberwachung (im Folgenden KVÜ) hat kürzlich die beteiligten Mitgliedskommunen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Hintergrund dieser Veranstaltung waren die vorliegenden Mitgliedschaftsanträge der Maktgemeinde Buch, sowie der Gemeinde Oberroth. Weitere vier Gemeinden haben ihr Interesse an Verkehrsüberwachung bekundet.

  1. Ist-Stand:

Die aktuell sieben beteiligten Kommunen sind im Rahmen einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen. Insofern hat die KVÜ derzeit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Hieraus resultierend liegt die Personalverantwortung, samt Risiko bei der Stadt Illertissen. Weiterhin liegt die Zuständigkeit für Vertragsabschlüsse bei der Stadt Illertissen, ebenfalls das Haftungsrisiko. Die Entscheidungsprozesse bei Angelegenheiten der KVÜ sind dahingehend zeitaufwändig, da die jeweiligen Entscheidungsgremien der Mitgliedskommunen entsprechende Beschlüsse herbeiführen müssen.

  1. Auswirkungen:

Durch die zusätzlichen Aufnahmen wird die Beschaffung eines zweiten Messfahrzeuges nötig. Weiterhin geht damit die Erhöhung der Personalstunden, sowohl im Innen-, als auch im Außendienst einher.

Die höheren Personalkosten entfallen auf die zusätzlichen Gemeinden, während die Investitionskosten auf alle umgelegt werden. Auch der laufende Aufwand verteilt sich auf mehrere Gemeinden. Darüber hinaus kann die unterschiedliche Messtechnik in den Gemeinden an die Gegebenheiten angepasst eingesetzt werden.

  1. Vorschlag Gründung eines Zweckverbandes:

Aufgrund der vorgenannten Punkte und der inzwischen erreichten Größe schlägt die KVÜ vor, sich neu in Form eines Zweckverbandes mit eigener Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
Dementsprechend kann das Personal direkt beim Zweckverband beschäftigt, sowie Vertragsabschlüsse direkt über diesen getätigt werden. Die Entscheidungsprozesse werden hierdurch vereinfacht, nachdem die Verbandsversammlung bzw. der Verbandsvorsitzende entsprechend handlungsbefugt ist.

Das bestehende Personal bzw. Sachgebiet geht im Wege des Betriebsübergangs auf den Zweckverband über.

Die verwaltungsmäßige Führung, auszugsweise in Bereichen der Gehaltsabrechnung, der betriebsärztlichen Untersuchungen, Führung der Kassengeschäfte und Kassenprüfung sowie weiteren Punkten soll weiterhin durch die Stadt Illertissen erfolgen. Hierfür erstattet der Zweckverband die entstehenden Kosten gegenüber der Stadt Illertissen.

  1. Finanzielles:

Die Einnahmen kommen, wie bisher, den jeweiligen Gemeinden zu, auf deren Gebiet der Verstoß festgestellt worden ist.

Die Finanzierung erfolgt sowohl über eine einmalige Anschubfinanzierung, besondere Entgelte, sowie weitere einmalige oder laufende Umlagen. Die Höhe und Art wird in der Verbands- und Haushaltssatzung festgelegt.

  1. Zeitschiene:

Bis Anfang Juli 2021 wird die Verbandssatzung im Entwurf durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Insofern ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Grundsatzbeschluss der Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes erforderlich.
Über die Verbandssatzung selbst wäre dann noch vor der Sommerpause in allen Gremien ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Nach Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch das Landratsamt Neu-Ulm gilt der Zweckverband am Tag danach als gegründet.

  1. Beurteilung und Fazit:

Die bisher bereits beteiligten Städte und Gemeinden profitieren von einer rundum gelungenen Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Hierzu setzt die KVÜ geschultes Personal ein und ist um stets aktuelle Technik für eine zuverlässige Leistungserbringung bemüht.

Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der in der Anlage dargestellten Finanzierungsmodalitäten im ersten Moment mit finanziellem Mehraufwand zu rechnen ist. Jedoch ist die Einnahmesituation nicht im Vordergrund stehend, sondern ausdrücklich die Erhöhung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Nähere Einzelheiten wird Frau Matzner. Leiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, in der Sitzung vorstellen.

Empfehlung

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

  1. Bezüglich der vier vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird auf das Protokoll der Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss eingegangen, wonach Herr Bürgermeister Neher die jährliche Sachdarstellung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im Gremium begrüßt. Dies solle zugesichert werden.

Bürgermeister Neher sichert zu, dass an der üblichen Praxis festgehalten und ein jährlicher Sachbericht im Gremium vorgestellt werde. Insbesondere auch im Hinblick auf die Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt Vöhringen.

Beschluss 1

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Bezüglich der vier vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 12:10 Uhr