Liederkranz Vöhringen e.V.; Renovierung Vereinsfahne; Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 05.07.2021 | ö | Beschließend | 1 |
Sachverhalt
für die Renovation seiner Vereinsfahne einen Zuschuss durch die Stadt Vöhringen.
Laut Kostenvoranschlag liegen die vom Verein angegebenen Renovierungskosten
bei voraussichtlich 3.500 €, brutto.
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen,
mit einer Sonderzuwendung. Eine prozentuale Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Renovation der Vereinsfahne als Sonderzuwendung anzuerkennen und diese mit 10 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen.
2022 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.
Empfehlung
Bezuschussung der Renovation der Vereinsfahne zu und gewährt nach Ziffer 12.1.
der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von
10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten – voraussichtlich rd. 350,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0