Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 22.07.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung des Fachbeitrages Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und von Festsetzungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bzgl. Zauneidechsenvorkommen
  • Ergänzung eines Fachbeitrags zur Einschätzung der Blendwirkungen durch Reflexion an den PV-Modulen
  • Ergänzung der Festsetzung zu Einfriedungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Wölfen 
  • Ergänzung von Hinweisen bzgl. der Lage im Trinkwasserschutzgebiet und zu vorhandenen Versorgungsleitungen, geringfügige Zurücknahme der Fläche zum Erhalt bestehender Bepflanzung in diesem Bereich

Darüber hinaus wird dem Bebauungsplan zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft eine externe Ausgleichsfläche zugewiesen, die sich in der Gemarkung Biberachzell, Stadt Weißenhorn befindet. Außerdem wird zur Veranschaulichung die geplante Anordnung der Module als Hinweis in der Planzeichnung dargestellt.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor (Anlage 2). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021 mit Anlagen
1) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 10. Juni 2021
2)         Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 22. Juli 2021

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt verweist Bürgermeister Neher auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aufgrund der Sachdarstellung im Bau- und Verkehrsausschuss. Insofern seien die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlage, sowie die daraus resultierenden  minimalen Auswirkungen auf die Planunterlagen bereits vorberaten worden.

Sodann ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2021 07:16 Uhr