1. Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung vom 06.07.2021 beschlossen, die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen und Kitas durch die kommunalen Schul-aufwandsträger bzw. Träger der Kindertagesstätten finanziell zu unterstützen.
Nach der noch auszuarbeitenden Förderrichtlinie sollen die Träger einen staatlichen Zuschuss für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten von maximal 50% der Anschaffungskosten erhalten. Hierfür werden bis zu 190 Millionen Euro seitens des Landes Bayern zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten, welche Geräte und Räume gefördert werden, werden derzeit von den zuständigen Ministerien ausgearbeitet.
Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 01.05.2021 und es besteht die Möglichkeit der Antragstellung bis zum 31.12.2021. Ziel der Staatsregierung ist es, 100.000 Räume mit sog. mobilen Luftfiltern auszustatten.
2 . Nachdem – wie unter 1. dargestellt – derzeit Details zur Förderrichtlinie nicht vorliegen, können präzise Angaben zu Arten der Geräte nicht gemacht werden. Ausweislich der Pressemitteilung der Staatsregierung vom 06.07.2021 (Anlage 2) sollen folgende Räume gefördert werden:
- Klassenzimmer der Schulen
- Gruppen- und Funktionsräume aller Kitas, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten
Ausweislich der Pressemitteilung und auch veröffentlichten Fachmeinungen ersetzen diese Geräte nicht das mechanische Lüften über Fenster oder Lüftungsanlagen sondern können allenfalls eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
3. Die Stadtverwaltung hat auf Basis dieser Pressemitteilung für die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt stehenden Schulen folgende Raumanzahl ermittelt, für die voraussichtlich eine Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte in Betracht kommt:
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Grundschule Süd
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Grundschule Nord
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Grundschule Illerberg
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Mittelschule
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Summe
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Klassenzimmer
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12
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9
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4
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18
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Speisesaal
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1
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1
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1
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Mittagsbetreuung/Hort
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2
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2
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2
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Summe
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15
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12
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6
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19
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52
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Anmerkung:
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Fachräume/ Werkräume/ Handarbeitsräume/ Computerräume/ Gruppenräume/ Aulen/Schulküche/ Lehrerzimmer wurden nicht berücksichtigt!
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Für die Kitas (einschließlich Räume für Hort und Mittagsbetreuung) ergibt sich folgende Raumzahl, wobei lediglich die Gruppenräume und die Funktionsräume wie in der Pressemitteilung dargestellt, berücksichtigt wurden:
Kindertageseinrichtung
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Gruppenraum
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Funktionsraum
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St. Michael Vöhringen
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4
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3
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Arche Vöhringen
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5
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3
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St. Martin Illerberg
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4
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3
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Pusteblume Illerzell
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2
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2
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Rappelkiste Vöhringen
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3
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3
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Nord Vöhringen
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3
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3
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Piepmatz Vöhringen
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4
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3
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Gesamt
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25
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20
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45
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Demgemäß ergibt sich ein Bedarf an voraussichtlich förderfähigen Geräten von ca. 97 Stück.
4. Nach den überschlägigen Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände ist mit Anschaffungskosten von 3.500,- € bis 4.000,- € pro mobilem Lüftungsgerät auszugehen, wobei die aktuelle Marktlage zu berücksichtigen ist, wonach die Preise für die mobilen Luftfiltergeräte bei dem kurzfristig zu erwartenden enormen Bedarf sicher höher angesetzt werden müssen.
Demgemäß würde sich für die Stadt Vöhringen ein überschlägiger Kostenaufwand von rd. 97 x 4.000,- € = 388.000,- € ergeben. Geht man von einer Förderquote von maximal 50% aus, verbleibt bei der Stadt ein Betrag von grob überschlägig 194.000,- €.
Eine Förderung von Wartungskosten der mobilen Lüftungsgeräte findet nicht statt, wobei die Experten hier im Hause von Wartungskosten pro Gerät und Raum zwischen 400,- € und 700,- € pro Jahr ausgehen.
5. Nachdem bei der Anschaffung der Geräte der Schwellenwert nach der Vergabeverordnung für Lieferungen deutlich überschritten ist, sind die Leistungen auf jeden Fall europaweit auszuschreiben, sofern nicht Erleichterungen durch den Gesetzgeber aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme geschaffen werden. Hiervon ist nach der letzten Mitteilung des Staatsministeriums des Innern nicht auszugehen. Deshalb erscheint auch eine Ausstattung der Klassenzimmer zum Beginn des neuen Schuljahres unrealistisch. Bei gutem Verlauf des Verfahrens ist mit einer Auftragsvergabe im November/Dezember diesen Jahres zu rechnen. Unter Berücksichtigung zu erwartender, nicht unerheblicher Lieferzeiten, rechnet die Stadtverwaltung mit einer Ausstattung nicht vor Februar 2022.
6. Eine aus Sicht der Stadtverwaltung begrüßenswerte Alternative wäre beispielsweise die Installation von stationären Raumluftanlagen mit Filterfunktion und Wärmerückgewinnung. Voraussetzung hierfür wäre jedoch jeweils ein Eingriff in die Gebäudesubstanz, da die Geräte eine Frischluftzufuhr bzw. Abluft benötigen.
Die in der Presse teilweise genannte Summe von 10.000,- € einschließlich Einbau, so Illertisser Zeitung vom 08.07.2021, Seite 4, reicht nach Auffassung der Planer und Techniker hier im Haus sicher nicht aus und dürfte pro Klassenzimmer eher im Bereich 20.000,- € bis 25.000,- € liegen.
Wegen der erforderlichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz und dem damit zusammenhängenden Aufwand ist eine Realisierung bis zum Schuljahresbeginn nicht möglich.
7. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Haushaltsmittel speziell für die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte sind im aktuellen Haushaltsplan nicht berücksichtigt.
Bei den einzelnen Schulen und Kindergärten sind jedoch jeweils Haushaltsansätze für die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände unter der Gruppierungsnummer 935* vorhanden, worunter auch diese Anschaffungen fallen. Allerdings werden die eingeplanten Mittel nicht ausreichen, so dass es sich rechtlich um überplanmäßige Ausgaben handelt. Können die Kosten nicht durch Einsparungen bei anderen Investitionen finanziert werden, muss notfalls eine zusätzliche Kreditaufnahme erfolgen.
8. Ergänzung zur ursprünglichen Sitzungsvorlage vom 16.07.2021:
Zwischenzeitlich wurde die angekündigte Förderrichtlinie erarbeitet und veröffentlicht. Diese wird als Anlage 9 der Sitzungsvorlage beigefügt ebenso wie die grundlegenden Hinweise zu den technischen Anforderungen an die förderfähigen Geräte (Anlage 8). Ferner wird als Anlage 10 ein weiterer Presseartikel aus der Südwest-Presse angefügt.
Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat in seiner Sitzung vom 16.07.2021 zu der ihn betreffenden Frage sinngemäß den Beschluss gefasst, dass die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zunächst durch einen Fachplaner geprüft wird. Dieser legt unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Schulen, die Anzahl und die Art der zu beschaffenden Geräte fest. Das Ergebnis wird danach in den zuständigen Gremien vorgestellt und erörtert sowie Beschluss über die weitere Beschaffung gefasst.
Gleichzeitig soll ein Förderantrag für das Bundesprogramm „Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ im Rahmen des maximalen Förderbetrages gestellt werden. Hierfür soll ebenfalls ein Fachplaner beauftragt werden und entsprechend der Beschaffung bei mobilen Luftreinigungsgeräten vorgegangen werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2022 beraten und bereitgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern vom 02. Juli 2021
Anlage 2: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 06. Juli 2021
Anlage 3: Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages vom 06. Juli 2021
Anlage 4: Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 07. Juli 2021
Anlage 5: Artikel aus der Südwestpresse vom 09. Juli 2021: Auf der Spur der Aerosole
Anlage 6: Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 11. Februar 2021
Anlage 7: Schreiben Bayer. StMin des Innern, für Sport und Integration v. 11. Juli 2021
Anlage 8: Förderprogramm Lüften in Schulen – technische Anforderungen Geräte
Anlage 9: Bayerisches Ministerialblatt Nr. 499 vom 14. Juli 2021
Anlage 10: Artikel aus der Südwestpresse vom 19.07.2021: Das ist ein Trugschluss