Vollzug der Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln an Vereine durch die Stadt Vöhringen (Städtische Vereinsförderrichtlinien); Zuschüsse zur Mitgliederförderung Blaulichtorganisationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.09.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In den letzten Jahren wird immer deutlicher, wie wichtig die Arbeit und das Wirken unserer Blaulichtorganisationen ist. Ohne sie, ohne das unermüdliche, ehrenamtliche Engagement der zigtausenden Helferinnen und Helfer in ganz Deutschland, hätten man manchen Krisensituationen, wie der Corona-Pandemie, Unwetterkatastrophen oder aber auch vielen Unglückssituationen nicht in dem Maße entgegentreten können, wie dies bis heute geradezu vorbildlich geschehen ist. Dies gilt im speziellen und allem voran auch für unsere Hilfsorganisationen vor Ort – in der Region und auch hier in Vöhringen. Die zahlreichen, zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sind im Bedarfsfall zu jeder Tages- und Nachtzeit, im Einsatz. 
Damit dies alles auch in Zukunft weiterhin so gut funktionieren kann, kommt der Mitgliederwerbung eine elementare Bedeutung zu. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage von Ziff. 10.1 der geltenden Städtischen Vereinsförderrichtlinien die örtlichen Blaulichtorganisationen, im speziellen, das BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal, insoweit künftig mit einem jährlichen Zuschuss über 250,00 € für beispielsweise die Erstellung von Flyern u.dgl. finanziell zu unterstützen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2022 einen entsprechenden Mittelansatz auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen. 
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt den örtlichen Blaulichtorganisationen (BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal) einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,00 € für Mitgliederwerbung.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind die entsprechenden Ansätze auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage, wonach den Blaulichtorganisationen zum Zwecke der Mitgliederförderung Unterstützung zukommen solle. Die Wichtigkeit dieser Einrichtungen sei nicht zuletzt durch die Katastrophenereignisse in unserem Land wieder vermehrt in den Blickpunkt gerückt.

Seitens des Gremiums wird vorgeschlagen, dies nicht im Haushalt unter allgemeiner Vereinsförderung zu verbuchen, sondern eine gesonderte Haushaltsstelle einzurichten.

Auch auf die nicht nach Einrichtungsgröße differenziert vorgeschlagenen Beträge wird im Rahmen einer kurzen Aussprache eingegangen.

Bürgermeister Neher verweist darauf dies so einfach wie möglich zu gestalten. Der Vorschlag separater Haushaltsstellen werde im Haushalt 2022 berücksichtigt.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt den örtlichen Blaulichtorganisationen (BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal) einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,00 € für Mitgliederwerbung.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind die entsprechenden Ansätze auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2021 07:19 Uhr