Die FWG-Stadtratsfraktion stellt nachstehenden Antrag:
„Immer häufiger richten Wetterextreme große Verwüstungen an.
Die katastrophalen Bilder aus Rheinland-Pfalz und NRW vor wenigen Tagen stehen uns noch ganz aktuell und voller Sorge vor Augen.
Sie zeigen uns, dass derartige Wetterextreme wie die sich immer mehr abzeichnenden Starkregen überall im Land und auch abseits von größeren Flüssen zu dramatischen Überschwemmungen führen können.
Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden.
Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt derartiger Starkregenereignisse jedoch kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
Diese Starkregenereignisse kommen in der letzten Zeit, wie gesagt, häufiger vor.
Es steht zwar außer Frage, dass derartige Wetterextreme letztlich nicht absolut beherrschbar sein werden.
Manches wird immer unkalkulierbar bleiben.
Es stellt sich aber doch die Frage, wie können wir uns auf diese Starkregenereignisse besser vorbereiten und Vorsorge treffen.
Und diese Frage stellt sich primär auch auf der kommunalen Ebene,
unabhängig der jeweiligen konkreten Zuständigkeit des Katastrophenschutzes des Landkreises, der Länder oder des Bundes.
Es gilt, derartige Gefahren und Risiken zu analysieren und so kommunale Starkregenereignisse besser einschätzen zu können.
Wo würde sich z.B. im Falle eines Starkregenereignisses vor allem der Oberflächenabfluss vor Ort sammeln und wo fließt er wieder ab?
Welche Präventivmaßnahmen können getroffen werden?
Wie kann die Bürgerschaft im Ernstfall „rechtzeitig“ gewarnt werden?
Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist
Sicherlich auch eine vordringliche Aufgabe der Kommunen.
Daher beantragen wir,
zur Vorsorge für Bürger und Gemeinde umgehend einen Starkregenrisikomanagement-Prozess zu starten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Ausschreibung zur
Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements zu starten.
Hierfür ist im Haushalt für das Jahr 2022 ein Vorsorgebetrag in Höhe
von 60.000,00 € bereitzustellen.
Auf dieser Grundlage kann die Stadt Vöhringen Maßnahmen erarbeiten, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern.
Die Umsetzung von Vorsorge- und Krisenmanagement-Maßnahmen liegt dabei jedoch nicht alleine in der Hand der Kommunen.
Erst durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen und Handlungsfeldern können Synergien bestmöglich ausgeschöpft werden und eine optimale Vorsorge im jeweiligen kommunalen und interkommunalen Kontext erreicht werden.
Ein Beispiel für die Notwendigkeit des gemeinsamen Handelns zur
Klimawandelvorsorge ist die kommunale Entwässerung.
Grundvoraussetzung ist der Bau und Erhalt funktionstüchtiger Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Auch kann z.B. ein natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden.
Daneben können Rückhaltewirkungen durch die Mehrfachnutzung von Flächen erzielt werden.
Erforderlich ist ferner die Zusammenarbeit der jeweiligen Fachbereiche Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bauordnung, Grün- und Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, ….
Neben den öffentlichen Stellen sollten zudem auch private Akteure bei der Vorsorge und Einleitung weiterer Präventivmaßnahmen einbezogen werden.