In seiner Sitzung vom 10.06.2021 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss des Stadtrates der Stadt Vöhringen zum oben genannten Fußgängerüberweg beschlossen, dass die Möglichkeiten zum verkehrssicheren Ausbau des genannten Fußgängerüberweges mit Fachbehörden zu prüfen und dann dem Ausschuss ggf. gebotene Maßnahmen vorzustellen sind.
Zu den nachstehend genannten Möglichkeiten, mit Ausnahme der Entfernung des FGÜ (Möglichkeit 1), ist vorab nochmals folgendes festzuhalten:
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist der in Frage stehende FGÜ wegen der nicht erfüllten Anforderungen „Anzahl an querenden Fußgängern“ und „Anzahl der die Straße befahrenden KfZ“ (sowie derzeit noch wegen nicht regelkonformer Beleuchtung) als nicht regelkonform anzusehen.
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, die einzuhalten sind, werden in diesen Punkten nicht erfüllt.
Daneben liegt dieser FGÜ direkt an einer Grundstückszufahrt, was ebenfalls sehr kritisch zu sehen ist.
Mit den Fachbehörden (LRA Neu-Ulm – telefonisch und PI Illertissen – vor Ort) wurde die Situation erörtert, diese teilen die oben dargestellte Rechtsauffassung der Verwaltung.
Möglichkeit 1:
Der Fußgängerüberweg wird aufgrund der geltenden Richtlinien für Fußgängerüberwege und aufgrund der in den bisherigen Sitzungsvorlagen zu diesem Punkt enthaltenen Punkte und der stattgefundenen Aussprachen in den betreffenden Sitzungen entfernt.
Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.
Möglichkeit 2:
Der FGÜ wird dort, wo er ist, belassen. Die Beleuchtung ist nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege anzupassen.
Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.
(Anmerkung: Der FGÜ war in diesem Bereich bereits installiert, als die Grundstückszufahrt und das zugehörige Gebäude errichtet wurden.)
Möglichkeit 3:
Der bestehende Fußgängerüberweg wird wegen seiner Lage an einer Grundstückszufahrt fünf bis 10 Meter (je nach technischer Situation und Gegebenheit) nach Süden verschoben. Der technische Ausbau hat die oben genannten Richtlinien für FGÜ zu beachten. Ferner ist eine diesen Richtlinien entsprechende Beleuchtung anzubringen.
Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.
Möglichkeit 4:
Der FGÜ wird weiter nach Süden, bis in den Bereich der Bachbrücke beim ehem. Tenniscenter verschoben. Der technische Ausbau hat die oben genannten Richtlinien für FGÜ zu beachten. Ferner ist eine diesen Richtlinien entsprechende Beleuchtung anzubringen.
Anmerkung: Diese Möglichkeit könnte sich zunächst empfehlen, da über die Brücke doch eine größere Anzahl von Menschen hier queren kann und der FGÜ läge nicht in einem Tempo-30-Bereich.
Sie wird seitens der beteiligten PI Illertissen und der Verwaltung aufgrund einer Ortseinsichtnahme jedoch als sehr schlecht gesehen. Durch die Lage in der Kurve ist die geforderte, den Richtlinien entsprechende Sicht auf den FGÜ und auf die Warteflächen nicht gegeben.
Die gute Einsichtbarkeit des Querungs- und Aufstellungsbereiches wird jedoch als unabdingbar angesehen.
Um Entscheidung wird gebeten.