Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Dresdner Straße und Teilstück der Straße "Berliner Ring"; Widmung als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Herstellung der Dresdner Straße sowie des gegenständlichen Teilabschnittes des Berliner Rings wurde zwischenzeitlich vom Erschließungsträger vorgenommen.
Bis auf den Feinbelag sind die Straßenbauarbeiten abgeschlossen.

Mittlerweile sind mehrere Wohngebäude errichtet und fertiggestellt worden.
Eine Widmung als Ortsstraße ist damit geboten, um den beiden Straßenteilstücken die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben. 

Die Stadt Vöhringen ist bereits seit 2019 Eigentümerin der Straßenfläche.

Empfehlung

1.        Das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ (Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 894/41 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 511 der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine

2.        Die Dresdner Straße in Vöhringen (Flur-Nr. 509/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Süden und endend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Norden, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 243 m. Die Straße ist ausgebaut. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine

Beschluss

„1.        Das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ (Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 894/41 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 511 der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine

2.        Die Dresdner Straße in Vöhringen (Flur-Nr. 509/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Süden und endend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Norden, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 243 m. Die Straße ist ausgebaut. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 12:44 Uhr