Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet begünstigen. Dafür soll auf einer Fläche nördlich des Stadtteils Illerberg von knapp 3 ha die Voraussetzung geschaffen werden, um einen Solarpark zu errichten. Zu diesem Zweck soll der gegenständliche Bebauungsplan sowie die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Das Plangebiet wird weitgehend als „Sondergebiet Solar“ definiert. Zur offenen Landschaft im Nordwesten und Südosten sowie zur südwestlich angrenzenden Bahnlinie Senden-Weißenhorn wird eine Eingrünung von 7 m Breite mit Bepflanzungsauflagen festgesetzt, zur nordöstlich angrenzenden Waldfläche eine Eingrünung variabler Breite zwischen ca. 10,50 m und ca. 14 m, welche wie der 7-m-Streifen im Nordwesten als Ausgleichsfläche dient. Die Erschließung erfolgt von Südosten über bestehende Verkehrsfläche. Die Lage des Plangebietes und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind untenstehend abgebildet. Maßgeblich sind die jeweiligen Planzeichnungen.


Abbildung 1: Übersichtslageplan des gegenständlichen 
Bebauungsplanes, unmaßstäblich


Abbildung 2: Geltungsbereich des gegenständlichen 
Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1169 und 2337 (TF, Verkehrsfläche), Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,93 ha auf. Die Flächen im Plangebiet werden größtenteils als „Sondergebiet Solar“ festgesetzt, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf den gefassten Empfehlungsbeschluss aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2021 ergeht ohne weitere Diskussion nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1169 und 2337 (TF, Verkehrsfläche), Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,93 ha auf. Die Flächen im Plangebiet werden größtenteils als „Sondergebiet Solar“ festgesetzt, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr