Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 25.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2018 erhöht.
Durch die Beitragsbezuschussung des Freistaates Bayern in Höhe von 100.- € für jedes Kindergartenkind ab September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre wird, wurden die Kindergärten im April 2019 größtenteils beitragsfrei.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die geringeren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1)
geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten 50 € 140,00 €
(Vöhringen: 67 € /neu: 100 €/68 €/222€) (Vöhringen: 79 €/neu: 160 €/128 €/282 €)
> Krippe 119 € 300 €
(Vöhringen: 119 €/neu 150 €/157 €/222€) (Vöhringen: 149 €/neu: 210 €/217 €/282 €)
Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen derzeit 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen. Dieser soll aufgrund vieler „Luftbuchungen“ im KiTa-Bereich (höher gebuchte Betreuungszeiten, zur größtmöglichen Flexibilität der Eltern, die in der Realität nicht benötigt werden; diese sorgen im Kindergarten für einen schlechteren Anstellungsschlüssel und demnach erhöhten Personalbedarf) auf 10.- € erhöht werden. Ziel ist es, dass Eltern die Buchungen künftig an den tatsächlich benötigten Bedarf anpassen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von
2 € bis 10 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 56 % der tatsächlich entstandenen Kosten. (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2022 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen an die derzeitigen üblichen Beiträge anzupassen. Hierzu wurden vier Varianten errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag.
Variante 1:
Bei der ersten Variante wäre im Kindergartenbereich die Mindestbuchungszeit von 4 Stunden am Tag beitragsfrei. Der Beitrag im Krippen- sowie im Hortbereich läge unterhalb des Landkreisdurchschnitts.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
100,00 € (67,00 €)
|
100,00 €
|
0,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
110,00 € (69,00 €)
|
100,00 €
|
10,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
120,00 € (71,00 €)
|
100,00 €
|
20,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
130,00 € (73,00 €)
|
100,00 €
|
30,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
140,00 € (75,00 €)
|
100,00 €
|
40,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
150,00 € (77,00 €)
|
100,00 €
|
50,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
160,00 € (79,00 €)
|
100,00 €
|
60,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
150,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
160,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
170,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
180,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
200,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
210,00 € (149,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
90,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
100,00 € (76,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
120,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
130,00 € (82,00 €)
|
Variante 2:
Die Beiträge der zweiten Variante orientieren sich in der Mindestbuchungszeit an dem Landkreisdurchschnitt. Staffelung in den Kindergärten, Krippen und der Mittagsbetreuung wären in 10,- € Schritten, im Hort bei 3,- €.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
68,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
78,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
88,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
98,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
108,00 €
|
100,00 €
|
8,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
118,00 €
|
100,00 €
|
18,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
128,00 €
|
100,00 €
|
28,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
157,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
167,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
177,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
187,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
197,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
207,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
217,00 € (149,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
104,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
107,00 € (76,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
113,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
116,00 € (82,00 €)
|
Variante 3:
Bei der dritten Variante würden die Beiträge so erhöht, dass in den Mindestbuchungszeiten der Elternanteil an den entstehenden Kosten 10 % beträgt. Im Hort sowie in der Mittagsbetreuung ist hier jedoch durch Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Hochrechnung möglich.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
222,00 €
|
100,00 €
|
122,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
232,00 €
|
100,00 €
|
132,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
242,00 €
|
100,00 €
|
142,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
252,00 €
|
100,00 €
|
152,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
262,00 €
|
100,00 €
|
162,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
272,00 €
|
100,00 €
|
172,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
282,00 €
|
100,00 €
|
182,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
222,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
232,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
242,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
252,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
262,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
272,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
282,00 € (149,00 €)
|
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen, erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Variante 4:
Auf Wunsch einiger Mitglieder im Haupt- und Umweltausschuss wurde ergänzend eine weitere Variante erarbeitet. Hierbei handelt es sich um die sogenannte einkommensabhängige Staffelung.
Diese Variante wirft jedoch verschiedene Problematiken auf.
Der Personalaufwand bei einer einkommensabhängigen Staffelung darf nicht unterschätzt werden. Entweder müssten die Eltern bereits zur Anmeldung der Kinder ihre Einkommensnachweise offen legen, was für die Leitungen ein erhöhten Aufwand darstellen würde (nicht alle Eltern bringen diese zuverlässig mit), was mit Diskussionen verbunden sein kann (warum müssen Eltern, die berufstätig sind, benachteiligt werden im Gegenzug zu Eltern, die keiner Arbeit nachgehen) und insbesondere müssten die Einkommensnachweise jährlich kontrolliert werden (Tariferhöhungen, Jobwechsel, etc.). Eine Abdeckung dieser Nachweise durch die Verwaltung wäre nur mit Einstellung einer zusätzlichen Kraft abzudecken (jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 20.000,- € - 25.000,- €).
Eine Umfrage in den umliegenden Gemeinden hat ergeben, dass derzeit keine Kommune dieses Prinzip anwendet. Die Stadt Senden sowie die Gemeinde Bellenberg haben bisher ebenfalls gestaffelte, einkommensunabhängige Beiträge.
Eine Möglichkeit, die Beiträge künftig einkommensabhängig zu staffeln, würde sich wie folgt darstellen:
Die Gebühr bemisst sich nach
- dem monatlichen Nettoeinkommen der Erziehungsberechtigten,
der Anzahl der Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten und
den gebuchten Betreuungszeiten
Die Gebühr wird erstmals zum 1. des Eintrittsmonats in die Einrichtung festgesetzt. Eine Neufestsetzung der Gebühr erfolgt in der Regel nach Ablauf eines jeden Jahres nach der letzten Festsetzung. Bei wesentlicher Änderung des monatlichen Nettoeinkommens, der maßgeblichen Kinderanzahl oder der Betreuungszeiten erfolgt eine Gebührenneufestsetzung zum nächsten Monatsersten.
Das monatliche Nettoeinkommen ermittelt sich grundsätzlich aus den Bruttoeinkommen, die in den 12 Monaten vor der Gebührenfestsetzung erzielt wurden, vermindert um die jeweiligen Pauschalbeträge, dividiert durch 12.
Bruttoeinkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind.
Der Pauschalbetrag beträgt
- bei steuer- und sozialversicherungspflichtigem Einkommen 35 %,
- bei Beamtenbezügen 25 %,
- bei lediglich sozialversicherungspflichtigem Einkommen 25 %,
- bei nichtsteuerpflichtigem und sozialversicherungsfreiem Einkommen 5 %.
Berücksichtigt werden alle Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Einkommen für nicht mehr zu berücksichtigende Kinder bleiben bei der Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens außer Betracht.
Höhe der Benutzungsgebühr
Die monatliche Grundgebühr je Kind ergibt sich aus der Multiplikation des in der Gebührentabelle jeweilig zutreffenden Prozentsatzes mit dem ermittelten monatlichen Nettoeinkommen, ermäßigt um 5 %, mindestens jedoch um 15 € pro Kind. Als Höchstbetrag wird eine monatliche Gebühr aus einem pauschalierten monatlichen Nettoeinkommen von 6.000,- € festgesetzt. Als Mindestbetrag wird eine monatliche Grundgebühr auf Basis des anerkannten sozialhilferechtlichen Bedarfs bei der Hilfe zum Lebensunterhalt festgesetzt. Besuchen gleichzeitig 3 oder mehr Kinder aus dem Haushalt der Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so entfällt die Grundgebühr ab dem 3. Kind.
Kinderzahl/
Betreuungszeiten
|
1 Kind
|
2 Kinder
|
3 Kinder
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden
|
2,50 %
|
1,50 %
|
0,75 %
|
4 Stunden – 5 Stunden
|
3,50 %
|
2,75 %
|
1,75 %
|
5 Stunden – 6 Stunden
|
4,50 %
|
4,25 %
|
3,25 %
|
6 Stunden – 7 Stunden
|
5,50 %
|
5,35 %
|
4,35 %
|
7 Stunden – 8 Stunden
|
6,50 %
|
6,45 %
|
5,45 %
|
8 Stunden – 9 Stunden
|
7,50 %
|
7,55 %
|
6,55 %
|
9 Stunden – 10 Stunden
|
8,50 %
|
1,75 %
|
0,75 %
|
Für ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von 3.975,- € bei einem Kind in der in Vöhringen meist gebuchten Buchungszeit (8 Stunden – 9 Stunden) würde sich bei einem alleinerziehenden Elternteil folgende Rechnung ergeben:
durchschnittliches Bruttomonatseinkommen * 12 Monate
|
47.700,- €
|
- Pauschalbetrag aus steuer- und sozialversicherungspfl. Einkommen (35%)
|
16.695,- €
|
Nettoeinkommen
|
31.005,- €
|
durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
|
2.583,75 €
|
* Prozentsatz 7,50 %
|
193,78 €
|
- 5 %/15,- € Ermäßigung
|
15,- €
|
Monatlicher Kindergartenbeitrag
|
178,78 €
|
Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist ebenfalls aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich.
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
10,00 € (8,00 €)
|
15,00 € (9,00 €)
|
17,00 € (10,00 €)
|
20,00 € (10,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
20,00 € (16,00 €)
|
25,00 € (18,00 €)
|
27,00 € (20,00 €)
|
30,00 € (20,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
30,00 € (24,00 €)
|
35,00 € (27,00 €)
|
37,00 € (30,00 €)
|
40,00 € (30,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
40,00 € (32,00 €)
|
45,00 € (36,00 €)
|
47,00 € (40,00 €)
|
50,00 € (40,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
50,00 € (40,00 €)
|
55,00 € (45,00 €)
|
57,00 € (50,00 €)
|
60,00 € (50,00 €)
|
Mittagessenpauschale
Aufgrund steigender Einzelkosten unseres Essenslieferants müssen auch die Mittagessenspauschalen angepasst werden.
Die Kalkulationen enthalten bereits die Schließtage, Ausflugstage sowie 10 Fehltage zugunsten der Eltern.
Künftig ist es auch möglich, die gewählten Buchungstage pro Woche flexibel auf die Tage der entsprechenden Woche zu buchen.
Die Preise wurden der zum Vereinfachen auf -,00 € auf- bzw. abgerundet.
Krippe
|
|
5 x wöchentlich
|
45,00 €/mtl.
|
4 x wöchentlich
|
36,00 €/mtl.
|
3 x wöchentlich
|
27,00 €/mtl.
|
2 x wöchentlich
|
18,00 €/mtl.
|
1 x wöchentlich
|
9,00 €/mtl.
|
KiTa
|
|
5 x wöchentlich
|
60,00 €/mtl.
|
4 x wöchentlich
|
48,00 €/mtl.
|
3 x wöchentlich
|
36,00 €/mtl.
|
2 x wöchentlich
|
24,00 €/mtl.
|
1 x wöchentlich
|
12,00 €/mtl.
|
Hort
|
mit Ferienbetreuung
|
ohne Ferienbetreuung
|
5 x wöchentlich
|
65,00 €/mtl.
|
60,00 €/mtl.
|
Mittagsbetreuung
|
|
5 x wöchentlich
|
65,00 €/mtl.
|
4 x wöchentlich
|
52,00 €/mtl.
|
3 x wöchentlich
|
39,00 €/mtl.
|
2 x wöchentlich
|
21,80 €/mtl.
|
1 x wöchentlich
|
10,90 €/mtl.
|
Empfehlung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen. und demgemäß die Variante 1 zu wählen. Eine gewisse Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und die steigen Personal- und Sachaufwendungen ebenfalls vertretbar. Vor allem die Änderung der Staffelschritte bei den Buchungszeiten soll sich steuernd auf die Buchungszeiten und somit auch die Betreuungsschlüssel auswirken.
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden würde Vöhringen immer noch ein sehr moderates Gebührenniveau aufweisen, was gerade die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiterhin zum Ausdruck bringen würde.
Variante 1:
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat September 2022 wie folgt angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
100,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
110,00 €
|
100,00 €
|
10,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
120,00 €
|
100,00 €
|
20,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
130,00 €
|
100,00 €
|
30,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
140,00 €
|
100,00 €
|
40,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
150,00 €
|
100,00 €
|
50,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
160,00 €
|
100,00 €
|
60,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
150,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
160,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
170,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
180,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
200,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
210,00 € (149,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
90,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
100,00 € (76,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
120,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
130,00 € (82,00 €)
|
4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
10,00 € (8,00 €)
|
15,00 € (9,00 €)
|
17,00 € (10,00 €)
|
20,00 € (10,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
20,00 € (16,00 €)
|
25,00 € (18,00 €)
|
27,00 € (20,00 €)
|
30,00 € (20,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
30,00 € (24,00 €)
|
35,00 € (27,00 €)
|
37,00 € (30,00 €)
|
40,00 € (30,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
40,00 € (32,00 €)
|
45,00 € (36,00 €)
|
47,00 € (40,00 €)
|
50,00 € (40,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
50,00 € (40,00 €)
|
55,00 € (45,00 €)
|
57,00 € (50,00 €)
|
60,00 € (50,00 €)
|
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen weiterhin pauschal und werden an die neuen Kalkulationen angepasst.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher nimmt einleitend Bezug auf die ausführliche Vorstellung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.11.2021. Die sich in der anschließenden Diskussion vorgebrachten Anregungen des Gremiums habe man aufgegriffen und in der vorliegenden Sitzungsvorlage dargestellt.
Frau Laible stellt zusammenfassend die Ausarbeitungen vor. Weiterhin wird explizit darauf eingegangen, dass sich der Geschwisterbonus bewährt habe und daran festgehalten werden soll.
Bezüglich des sich aus der Vorberatung eingebrachten Vorschlages aus dem Gremium nach einer sozialverträglichen bzw. einkommensbasierten Staffelung verweist Frau Laible darauf, dass dies einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungs- und Nachprüfungsaufwand nach sich ziehe.
In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere seitens der SPD-Stadtratsfraktion darauf verwiesen, eine sozialverträgliche Variante in Betracht zu ziehen, welche mit geringerem Verwaltungsaufwand auskomme. Als Beispiel wird die Gemeinde Bellenberg angeführt. Die Vorgehensweise beschränke sich darauf, sich das Bruttofamilieneinkommen nachweisen zu lassen. Wer dem nachkomme, erhalte einen Rabatt von 50%, sofern das Einkommen maximal 25.000 Euro brutto betrage. Bis zu einer Höhe von 40.000 Euro könne eine 25% Minderung gewährt werden.
Weiterhin könne zur Gegensteuerung der „Luftbuchungen“ eine „Gelbe Karte“ eingeführt werden. Diese könnte mit Sonderbeitrag behaftet sein, wenn die Buchungszeiten nicht eingehalten werden.
Bürgermeister Neher führt aus, dass die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen einen gewissen Beitrag erfordere. Weiterhin unterliege jede Kommune dem Grundsatz wirtschaftlich zu handeln und Gebühren und Beiträge regelmäßig zu kalkulieren bzw. zu überprüfen.
Seitens der CSU-Fraktion wird in der vorgestellten Variante 1 dennoch ein familienfreundliches und sozialpolitisch vertretbares Beitragsmodell gesehen, wonach die Mindestbuchungszeit weiterhin kostenlos angeboten werden könne.
Herr Bürgermeister Neher bestätigt die Komplexität des Themas, auch im Hinblick auf eine einkommensabhängige Variante. Eine mögliche Härtefallregelung könne durchaus diskutiert werden. Bei der Diskussion zur Beitragsbemessung sei dies jedoch dem Grundsatz nach nicht richtig angesiedelt. Dementsprechend schlage er vor, die Inanspruchnahme der städtischen pädagogischen Einrichtungen in Form einer Satzung festzulegen. Aktuell werden diese einzelvertraglich geregelt.
In der Satzung wäre eine Härtefallklausel sinnvoll, wonach der Vorbehalt der Einzelfallentscheidung für eine Beitragsreduzierungen geregelt werden könne.
Nach weiterer Diskussion stellt Herr Barth den Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Abstimmungsergebnis 8 : 12 abgelehnt.
Anmerkung: Herr Kern befindet sich während der Abstimmung nicht im Saal.
Auf Antrag wird die Sitzung nach einer 15-minütigen Unterbrechung fortgesetzt.
Als Konsens haben sich die Fraktionen für die Beitragssätze der Variante 1 verständigt. Des Weiteren sollen diese in Form einer Satzung festgelegt und mit einer einkommensabhängigen Ermäßigungsoption vorgesehen werden.
Beschluss 1
- Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 zu wählen. Eine gewisse Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und die steigenden Personal- und Sachaufwendungen ebenfalls vertretbar. Vor allem die Änderung der Staffelschritte bei den Buchungszeiten soll sich steuernd auf die Buchungszeiten und somit auch die Betreuungsschlüssel auswirken.
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden würde Vöhringen immer noch ein sehr moderates Gebührenniveau aufweisen, was gerade die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiterhin zum Ausdruck bringen würde.
Variante 1:
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat September 2022 wie folgt angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
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Beitrag
für 12 Monate/Jahr
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Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
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Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
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Mindestbuchungszeit 4 Std.
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100,00 €
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100,00 €
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0,00 €
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4 Stunden bis 5 Stunden
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110,00 €
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100,00 €
|
10,00 €
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5 Stunden bis 6 Stunden
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120,00 €
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100,00 €
|
20,00 €
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6 Stunden bis 7 Stunden
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130,00 €
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100,00 €
|
30,00 €
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7 Stunden bis 8 Stunden
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140,00 €
|
100,00 €
|
40,00 €
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8 Stunden bis 9 Stunden
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150,00 €
|
100,00 €
|
50,00 €
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9 Stunden bis 10 Stunden
|
160,00 €
|
100,00 €
|
60,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
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150,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
160,00 € (124,00 €)
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5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
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170,00 € (129,00 €)
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6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
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180,00 € (134,00 €)
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7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
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190,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
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200,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
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210,00 € (149,00 €)
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3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
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90,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
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100,00 € (76,00 €)
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über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
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120,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
130,00 € (82,00 €)
|
4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
10,00 € (8,00 €)
|
15,00 € (9,00 €)
|
17,00 € (10,00 €)
|
20,00 € (10,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
20,00 € (16,00 €)
|
25,00 € (18,00 €)
|
27,00 € (20,00 €)
|
30,00 € (20,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
30,00 € (24,00 €)
|
35,00 € (27,00 €)
|
37,00 € (30,00 €)
|
40,00 € (30,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
40,00 € (32,00 €)
|
45,00 € (36,00 €)
|
47,00 € (40,00 €)
|
50,00 € (40,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
50,00 € (40,00 €)
|
55,00 € (45,00 €)
|
57,00 € (50,00 €)
|
60,00 € (50,00 €)
|
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen weiterhin pauschal und werden an die neuen Kalkulationen angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Beitragssätze werden in einer Satzung festgelegt, die einkommensabhängige Gebührenermäßigungen bzw. -reduzierungen vorsieht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr