1. Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen: Antrag des Sportclubs Vöhringen 1893 e.V. auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonst. Außenbeleuchtung im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen vom 13.09.2021 2. Antrag auf Verlängerung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

1. Zuschussantrag
Mit schriftlichem Antrag vom 13.09.2021 – Anlage 1 - hat der Sportclub Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss für die Erneuerung der im Betreff näher bezeichneten Flutlichtanlage gestellt.

Auf den Antrag und die Begründung wird ausdrücklich verwiesen.

Grundsätzlich besteht nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien, dort Ziffer 6.1 ein Anspruch auf einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von grundsätzlich 10% der zuschussfähigen Kosten, maximal 50.000,- Euro je Vorhaben.

Voraussetzung ist ferner, dass sich das Land bzw. die Dachorganisation ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage mindestens 20 Jahre für Vereinszwecke den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Im Antrag vom 13.09.2021 beantragt der SCV in Abweichung zum üblichen 10%igen Zuschuss einen 20%igen Zuschuss für diese Maßnahme. Begründet wird dieser damit, dass die Flutlichtanlage letztlich nach dem Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV im Eigentum der Stadt Vöhringen steht, von dieser auch in der Vergangenheit errichtet wurde und dem SC Vöhringen lediglich zur Verfügung gestellt wird.

Rein vertragsrechtlich wäre die Stadt somit nicht verpflichtet, die Flutlichtanlage zu erneuern. Im Hinblick darauf, dass die Anlage, die noch funktionstauglich ist, langfristig von der Stadt Vöhringen zu erneuern wäre, erscheint in diesem konkreten Fall die Erhöhung des Zuschusses auf 20% angemessen und zumutbar.

Die vom SCV geplante Maßnahme dient auch nicht nur der Reduzierung der erheblichen Strom- und Unterhaltskosten, sondern stellt auch einen weiteren Beitrag zur Energieeinsparung und somit zur Klimawende dar.

Für diesen Hintergrund wird empfohlen, hier abweichend von dem üblichen Zuschusssatz von 10% einen 20%igen Zuschuss in Höhe von maximal 22.000,- Euro zu gewähren.

2. Antrag des SCV auf Verlängerung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
Mit dem vorliegenden Antrag wird ebenso die Verlängerung des bestehenden Rechts- und Benutzungsverhältnisses auf 30 Jahre somit bis 01.02.2051 beantragt.

Hintergrund sind die Förderbedingungen des jeweiligen Dachverbandes des SCV, der voraussetzt, dass die Anlage mindestens 25 Jahre dem Verein zur Verfügung steht.

Zuletzt wurde der Vertrag aus dem Jahre 1993 aus Anlass der Erneuerung der Stockerbahnen mit der 8. Ergänzung bis zum 01.02.2045 verlängert.

Zur Wahrung der Nutzungsrechte und zur Vermeidung zahlreicher Verlängerungen bei jeder einzelnen geförderten Baumaßnahme hält die Stadtverwaltung somit eine Verlängerung auf 30 Jahre ab Vertragsunterzeichnung für geboten und sinnvoll.

Die letzte Ergänzung des Mietvertrages wird als – Anlage 2 – ebenfalls beigefügt.

Empfehlung

1.
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Maßnahme Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonstiger Außenbeleuchtung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten. Diese Zusage erfolgt unter der Bedingung, dass das Land bzw. die Dachorganisation sich ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage bei Bedarf für schulische Nutzungen der Stadt und für öffentliche Aufgaben kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Zuschusshöhe ist auf 22.000,- Euro für diese Maßnahme beschränkt.

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellt.

2.
Die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportclub Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung gebilligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Ein Ratsmitglied befürwortet den Verwaltungsvorschlag, aus ökologischen Gesichtspunkten einen höheren Prozentsatz zu gewähren, auch wenn damit zu rechnen sei, dass dies weitere Anträge zur Folge habe.

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss 1

1.
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Maßnahme Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonstiger Außenbeleuchtung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten. Diese Zusage erfolgt unter der Bedingung, dass das Land bzw. die Dachorganisation sich ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage bei Bedarf für schulische Nutzungen der Stadt und für öffentliche Aufgaben kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Zuschusshöhe ist auf 22.000,- Euro für diese Maßnahme beschränkt.

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.
Die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportclub Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung gebilligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr