Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Rückwirkungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Da der bisherige Kalkulationszeitraum zum 31.12.2021 abläuft, werden die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (Änderungssatzung vom 01.03.2018) festgesetzten Beiträge und Gebühren zum 01.01.2022 überprüft und der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Kalkulation festgestellt werden. Diese Kalkulation kann aus terminlichen Gründen des Gutachters erst im Frühjahr erfolgen
Die Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.

Empfehlung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.03.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Daher erfolgt der Rückwirkungsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass aus Termingründen erst im kommenden Jahr eine Kalkulation erfolgen könne. Um die Änderungen zum Beginn des Jahres festsetzen zu können, habe der Rückwirkungsbeschluss zu erfolgen.

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.03.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Daher erfolgt der Rückwirkungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 08:42 Uhr