- Ausgangslage
Frau Rothermel, Rektorin der Uli-Wieland-Grundschule, beantragt, das Stundendeputat für die schulbezogene Jugendsozialarbeit von Herrn Steuer zu erhöhen und begründet dies in ihrem Schreiben vom 24.11.2021 ausführlich (siehe Anlage 1).
Herr Steuer ist derzeit mit einem Stundenumfang von 50% einer Vollzeitarbeitskraft eingesetzt (22,75 Std. mit Ferienüberhang). Dabei ist insbesondere der Freitag nicht abgedeckt.
- Fördersituation
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird derzeit vom Freistaat Bayern als Regelförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung unterstützt. Die Zuwendung beläuft sich für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft auf 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit zum Erhalt der Förderpauschale muss der Hälfte eines Vollzeitäquivalents entsprechen. Die Pauschale beträgt dann 8.180 Euro.
Aktuell erhält die Stadt Vöhringen für die 50% Stelle die Förderpauschale in Höhe von 8.180 Euro bei gegenüberzustellenden Ausgaben in Höhe von bis dato 34.157 Euro (Vorjahr 38.700 Euro).
Aktuell besteht noch bis Ende des Schuljahres 2022/2023 die Möglichkeit, vom „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes zu profitieren. Dabei kann für eine begrenzte Anzahl an Stellen die dreifache Förderung beantragt werden (Anlage 2). Ob die Stadt Vöhringen eine solche Förderung erhält, ist im Hinblick auf die begrenzte Anzahl der geförderten Stellen (Anlage 2, Seite 2 oben) offen.
- Vorgehen
Die Stadt Vöhringen hat im Zusammenspiel mit der Jugendhilfeplanung des Landkreises zu prüfen, ob ein Bedarf vorliegt. Mit der Entscheidung des Haupt- und Umweltausschusses und der Festlegung, dass die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. (im Folgenden KJF) als bereits tätiger Träger die Aufstockung vornehmen soll, kann die KJF über das Jugendamt die Förderung beim Freistaat Bayern beantragen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen bereitet Herr Weber von der KJF derzeit vor.
Nach Stellungnahme durch das Jugendamt kann der Antrag in den Jugendhilfeausschuss des Kreistages eingebracht werden, welcher den Bedarf feststellen und die Förderung beschließen muss.
- Auswirkungen eines neuen Vertrages
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., welche als Kooperationspartner der Stadt Vöhringen tätig ist, stellt derzeit ihr Finanzierungsmodell um.
Dabei ist uns mitgeteilt worden, dass es im Rahmen aktueller interner Prüfprozesse aus dem Vorstandsbereich aktuell die Vorgabe gebe, dass Aufstockungen nur dann umgesetzt werden können, sofern die Refinanzierung der JaS-Angebote verbessert wird.
Das liegt daran, dass die Angebote auf lange Sicht mit der aktuellen Refinanzierung nicht gehalten werden können. Und nur durch eine verbesserte Refinanzierung ist es der KJF möglich, auch in Zukunft die gewohnte Qualität anzubieten. Aus diesem Grund ist es deshalb das Ziel der KJF, vollständig auf den Eigenanteil zu verzichten.
Dies bedeutet, dass die KJF einer Änderung des bisherigen Vertrages nur zu den deutlich ungünstigeren Bedingungen (Wegfall 10% Trägeranteil und Erhöhung Dienst- und Fachaufsichtskosten um 15% sowie Verwaltungskosten um 10%) zustimmen würde.
Der bestehende Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann aktuell von jeder der Vertragsparteien ordentlich bis zum 31.12.2022 gekündigt werden. Es ist durchaus möglich, dass die KJF den Vertrag wegen der angesprochenen finanziellen Unauskömmlichkeit der aktuellen Vertragsentgelte zum 31.12.2022 kündigt. Dann müssten die Leistungen neu ausgeschrieben werden.
Die Kosten für die Zusatzstunden wären abzüglich der möglichen dreifachen Förderung in vollem Umfang von der Stadt Vöhringen zu tragen. Die Kostensituation unter normalen Förderbedingungen und der erhöhten Fördersituation sind in Anlage 3 dargestellt.
Bei einer Aufstockung um 25% würden sich somit unter normalen Förderbedingungen (ohne mögliche Dreifachförderung oder nach Ende des Bundesprogramms) Mehrkosten von ca. 34.000 €/Jahr für die Stadt Vöhringen ergeben, d.h. 60.230 Euro statt bisher 26.000 Euro (s.o. Ziff. 2)
Mit der möglichen dreifachen Förderung würden sich die Ausgaben auf 29.897,50 Euro belaufen (gegenüber der Ist-Situation 34.157 Euro abzgl. 8.180 Euro Förderung = 25.977 Euro), dies jedoch lediglich bis Ende des Schuljahres 2022/2023.
Die Notwendigkeit einer gewissen Erhöhung des Deputats ist durchaus schlüssig und nachvollziehbar dargelegt. Die Stadtverwaltung hält den beantragten Umfang der Zusatzstunden von 9,75 Std zwar durchaus für sinnvoll. Angesichts der dadurch entstehenden Mehrkosten für die Stadt in Höhe von bis zu ca. 34.000 € jährlich ohne bzw. nach Auslaufen der erhöhten Förderung sollte jedoch über die Angemessenheit nachgedacht werden.