Grundschule Vöhringen Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Auswertung der Umfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Im Dezember 2021 wurde im Schulsprengel der Grundschule Nord eine Bedarfsabfrage zum künftigen Betreuungsangebot durchgeführt.
Die Umfrage umfasste die Erziehungsberechtigten der derzeitigen 1. – 3. Klassen der Grundschule Nord, sowie alle Kinder, die in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 eingeschult werden. Die Abfrage der derzeitigen Grundschulkinder wurde durch die Rektorin Frau Patzner-Duschler über das Elternportal durchgeführt. Bei dieser Abfrage wurde der gebundene Ganztag nicht mit abgefragt.
Die künftigen Einschulungsjahre wurden durch die Stadt Vöhringen mit Berücksichtigung des gebundenen Ganztags abgefragt.
Die Ergebnisse der Umfragen können den Anlagen entnommen werden. Anlage 1 bezieht sich auf die Abfrage der Grundschule Nord, Anlage 2 beinhaltet die Abfrage der Stadt Vöhringen, in Anlage 3 sind die Ergebnisse zusammengefasst.
Nach Auswertung der Ergebnisse kommen für die Stadt Vöhringen folgende beiden Varianten in Betracht:
Variante 1 (1x Hort, 2x offener Ganztag)
Der Hort bleibt in seiner jetzigen Form bestehen, die derzeit eingerichtete Mittagsbetreuung wird aufgelöst. In den Räumen im Erdgeschoss sowie in den Räumlichkeiten der Schule werden je zwei offene Ganztagsgruppen eingerichtet. 
Die Schule hätte somit 25 Betreuungsplätze im Hort und bis zu 48 Kinder im offenen Ganztag.
Variante 2 (2x Hort, 1x offener Ganztag)
Bei der zweiten Variante würde ebenfalls die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss aufgelöst werden und durch eine zusätzliche Hortgruppe mit 25 Kindern ersetzt. In den Räumlichkeiten der Schule könnte eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden, welche 23 bis 25 Kinder zusätzlich umfasst.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, beitragspflichtig
Vorteile offener Ganztag: gesetzliche Kostenfreiheit, Trägerschaft beim staatlichen Schulamt bzw. der Schule
Nachteile offener Ganztag: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Mindestbuchung an zwei Nachmittagen, Entschuldigung der Kinder grundsätzlich nicht möglich
Hort:
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2020 ca. 83.0000,- €. Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm. 
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Dieses Modell ist somit für Eltern sehr unflexibel, da eine Buchung über 5 Tage erfolgen muss um die 20 Stunden erfüllen zu können. Ebenso ist das gemeinsame Mittagessen verpflichtend. Positiv an der Betreuungsmöglichkeit ist jedoch die Betreuung in den Ferien.
Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden, was auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt schwer zu finden ist. Die Trägerschaft würde vermutlich – wie bei der bereits bestehenden Hortgruppe – die Stadt Vöhringen übernehmen.
Die Gruppengröße umfasst 25 Kinder. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 130.000,- € pro Jahr. Nach Abzug der oben genannten Förderung bleibt bei der Stadt daher ein Aufwand von ca. 47.000,- € pro Jahr.
Offener Ganztag:
Beim offenen Ganztag handelt es sich – ähnlich zur Mittagsbetreuung – um ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm, für das an mindestens zwei Tagen eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Zeitlich unterscheidet man auch hier zwischen sogenannten Kurzgruppen (Betreuung bis 14:00 Uhr) sowie Langgruppen (Betreuung bis 16:00 Uhr). An den besuchten Tagen ist das gemeinsame Mittagessen – im Gegenzug zur Mittagsbetreuung - verpflichtend. Auch hier gibt es eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote. Der offene Ganztag benötigt eine Konzeption, welche von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat sowie dem staatlichen Schulamt erstellt werden muss. Die Errichtung und Weiterführung eines offenen Ganztags benötigt zudem regelmäßig die Genehmigung der Regierung von Schwaben.
Träger des offenen Ganztags ist die jeweilige Schule bzw. das staatliche Schulamt. Die Stadt Vöhringen wäre in dem Fall lediglich der Sachaufwandsträger und somit weder für Personalbeschaffung noch für Personalkosten zuständig. Die kommunale Mitfinanzierung beträgt derzeit jährlich bei der Kurzgruppe 5.906,- €/Gruppe, bei der Langgruppe 6.487,- €/Gruppe. Zudem ist der Sachaufwandsträger für die entstehenden Sachkosten verantwortlich. 
Ein Kind, das für den offenen Ganztag angemeldet wurde, muss diesen an mindestens zwei Nachmittagen besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Entschuldigung der Kinder an einzelnen Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann von den Eltern eine Beurlaubung der Kinder im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 1 BaySchO beantragt werden. 
Der Besuch eines offenen Ganztags ist mit einer gesetzlichen Kostenfreiheit vorgeschrieben. Die Eltern zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.
Die Gruppengröße einer Kurzgruppe beträgt mindestens 12, maximal 23 Kinder. Bei der Langgruppe sind es mindestens 14 und maximal 25 Kinder.
Gebundener Ganztag:
Aufgrund der geringen Zahl des abgefragten Bedarfs beim gebundenen Ganztag scheidet die Einrichtung an der Grundschule Nord aus Sicht der Stadtverwaltung und auch nach der festen Überzeugung der Schulleitungen an den beiden Grundschulen in Vöhringen aus. Der Bedarf von fünf Plätzen kann problemlos an der Uli-Wieland-Grundschule abgedeckt werden. Im Übrigen zeigen die Erfahrungen seit der Einrichtung der gebundenen Ganztagesklasse, dass eine gewisse Schülerzahl aus dem Nordsprengel benötigt wird, um die Mindestzahl für die gebundene Ganztagesklasse überhaupt zu erreichen. Daran wird auch eine verstärkte Werbung für den gebundenen Ganztag nichts ändern. Diese wird im Übrigen von Frau Rothermel seit Jahren mit großem Einsatz betrieben, um die erforderliche Klassenstärke zu erreichen.

Diskussionsverlauf

Frau Laible stellt zusammenfassend die Ergebnisse der Bedarfsabfrage vor.

Aus dem Gremium wird anhand der vorgelegten Zahlen bemängelt, dass weder der aktuelle Bedarf noch eine künftige Entwicklung tatsächlich ersichtlich seien. Demzufolge können die vorgelegten Abfrageergebnisse nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Insofern sei wichtig, die Zahlen jahrgangsweise aufzubereiten, um einen Bedarf von ein oder zwei Gruppen des offenen Ganztages erkennen zu können.

Eine angesprochene nicht durchgeführte Informationsveranstaltung wird von Frau Laible als in der aktuellen pandemischen Situation nicht vertretbar erläutert.

Bürgermeister Neher kommentiert das Ergebnis als nicht überraschend. Vielmehr sei unstrittig, dass Kinder aus dem Nordsprengel für den gebundenen Ganztag der Uli-Wieland-Grundschule benötigt würden. Ein zweiter gebundener Ganztag an der Grundschule Nord sei insofern nicht realistisch.

Stadtrat Brocke stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Ergebnisse jahrgangsweise und detailliert bis zur nächsten Stadtratssitzung aufzubereiten. Dies sei notwendig um zu erkennen, ob die Tendenzen zum offenen Ganztag oder zu einer oder mehrerer Hortgruppen gehen.

Stadtrat Brocke stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Ergebnisse jahrgangsweise und detailliert bis zur nächsten Stadtratssitzung aufzubereiten. Dies sei notwendig um zu erkennen, ob die Tendenzen zum offenen Ganztag oder zu einer oder mehrerer Hortgruppen gehen.

Abstimmung 9 : 4

Datenstand vom 04.02.2022 12:13 Uhr