Kommunale Verkehrsüberwachung; Gründung und Beitritt zum Zweckverband Iller-Roth-Günz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 seine Zustimmung zum Beitritt und zur Gründung des Zweckverbandes Iller-Roth-Günz erteilt.
Die Marktgemeinde Buch und die Gemeinde Oberroth haben bereits im Jahr 2020 den Wunsch geäußert, der Verkehrsüberwachung beizutreten. Auch dieser Aufnahme hat der Stadtrat bereits seine Zustimmung erteilt.

Wie uns nun die Stadt Illertissen mitgeteilt hat, sollen nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm, in allen beteiligten Kommunen einheitliche Beschlüsse herbeigeführt werden. Weiterhin soll über die Verbandssatzung abgestimmt werden, welche im Sommer 2021 nur im Entwurf vorgelegen hat.

Die aufzunehmenden Gemeinden und die bisherigen Mitgliedsgemeinden haben über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband vorberaten und positive Beschlüsse gefasst. Die Gemeinden Elchingen und Holzheim haben ihr Interesse an einem Beitritt zum neu zu gründen Zweckverband ebenfalls bekundet und wurden daher von der Stadt Illertissen bereits in der Verbandssatzung berücksichtigt.

In der Zwischenzeit liegt auch die Rückmeldung der Stadt Senden vor, welche nur beabsichtigt, den Zweckverband mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zu beauftragen. Den ruhenden Verkehr wird die Stadt Senden künftig voraussichtlich in Eigenregie durchzuführen.

Dennoch sollen vorsorglich zwei alternative Verbandssatzungen beschlossen werden, um das Verfahren voranzubringen. 

Folgende drei Verbandssatzungen wurden erstellt und sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt:

Die erste Verbandssatzung wurde mit fließendem und ruhendem Verkehr in Senden als Anlage 1 ausgearbeitet. Sie wird als Beschlussvorschlag 4 behandelt.

Eine zweite Variante der Verbandssatzung ist als Anlage 2 beigefügt, in der für die Stadt Senden nur die Durchführung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurde. Für diese Satzung ist der weitere Beschlussvorschlag 5 vorgesehen.

Außerdem wurde als Anlage 3 noch eine dritte Verbandssatzung ohne Berücksichtigung der Stadt Senden erstellt. Hierfür wird ist der Beschlussvorschlag 6 vorgesehen.

Empfehlung

  1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

  1. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)         Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)         Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)         Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

  1. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021.

Weitere Beschlussvorschläge:

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel verweist auf die ausführliche Vorstellung durch Frau Matzner von der Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Sitzung des Stadtrates am 24. Juni 2021. Dementsprechend sei dem Landratsamt Neu-Ulm in der Zwischenzeit die ausgearbeitete, endgültige Verbandssatzung vorgelegt worden. Nach Auskunft von dortiger Seite sollen daher von allen beteiligten Kommunen bzw. Gremien, einheitliche Beschlüsse zu einem Beitritt des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Rot-Günz herbeigeführt werden.

Herr Mennel erläutert außerdem, es sei seit dem Ladungszeitpunkt bekannt geworden, dass die Stadt Senden die bisherige Zweckvereinbarung gekündigt und sich nunmehr geäußert habe, dem Zweckverband nur mit der Überwachung des fließenden Verkehrs beizutreten. Diesbezüglich wird eine Beschlussfassung über den vierten Beschlussvorschlag hinfällig. Da die Stadt Senden jedoch einen Beitritt zum Zweckverband noch nicht beschlossen oder beantragt hat, sollen hilfsweise die Beschlüsse fünf und sechs gefasst werden.

Im Verlauf einer kurzen Aussprache werden aufgeworfene Fragen des Gremiums beantwortet und sodann nachstehende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.

Beschluss 1

1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)         Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)         Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)         Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Weitere Beschlussvorschläge:

4. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Weitere Beschlussvorschläge:

5. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 12:13 Uhr