Immissionsschutz;
Genehmigungsverfahren gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Bau eines 350 MVA Transformators als Erweiterung der Elektroumspannanlage der LEW Verteilnetz GmbH, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm);
Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) betreibt in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen eine Elektroumspannanlage der LEW Verteilnetz GmbH bestehend aus einer 110-kV-Freiluft-Schaltanlage, einem 380/110-kV-MVA-Transformator und einem 220/110-kV-Transformator, die die elektrische Energie von 380 kV bzw. 220 kV auf 110 kV transformieren.
Bei der Elektroumspannanlage handelt es sich um eine Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.8 (V) Anhang 1 der 4. BImSchV, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren durch die Regierung von Schwaben bedarf.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Einzelfallprüfung) für die Anlage ist lt. Regierung von Schwaben nicht erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die o.g. Elektroumspannanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen 350 MVA-Transformators wesentlich im Sinne des § 16 BImSchG zu ändern.
Dazu soll der bestehende 300-MVA-Transformator 22 (Oberspannung: 220 kV und Unterspannung: 110 kV) abgebaut und östlich des bestehenden Transformators 45 ein von außen baugleicher Transformator 46 errichtet werden.
Die Regierung von Schwaben bittet die Stadt Vöhringen, dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen und weist darauf hin, dass das Einvernehmen der Stadt gem. 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird.
Die Stadt Vöhringen wird außerdem gebeten, bis spätestens 15. Februar 2022 zu dem Vorhaben für alle von Ihr zu vertretenden Belange eine Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme sollte sich die Stadt Vöhringen auch zu der gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken im Einwirkungsbereich der geplanten Elektroumspannanlage äußern.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), da dem Vorhaben von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen.
Als ferner abzugebende Stellungnahme der Stadt Vöhringen wird der Regierung von Schwaben wie folgt mitgeteilt:
Ort der Verwirklichung der beantragten Maßnahme ist ein ausgedehntes Firmengelände, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen als „Versorgungsfläche“ (hier Elektrizität) ausgewiesen ist.
Diese Fläche ist eingebettet in Flächen, die zu Wohnzwecken bebaut sind und die als Grün- (hier Friedhof) und landwirtschaftliche Flächen beschrieben sind.
An eine Änderung dieser Situation ist seitens der Stadt Vöhringen derzeit nicht gedacht.
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), da dem Vorhaben von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen.
Als ferner abzugebende Stellungnahme der Stadt Vöhringen wird der Regierung von Schwaben wie folgt mitgeteilt:
Ort der Verwirklichung der beantragten Maßnahme ist ein ausgedehntes Firmengelände, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen als „Versorgungsfläche“ (hier Elektrizität) ausgewiesen ist.
Diese Fläche ist eingebettet in Flächen, die zu Wohnzwecken bebaut sind und die als Grün- (hier Friedhof) und landwirtschaftliche Flächen beschrieben sind.
An eine Änderung dieser Situation ist seitens der Stadt Vöhringen derzeit nicht gedacht.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2022 11:23 Uhr