Kommunale Verkehrsüberwachung hier: Änderung der Zweckvereinbarung und Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.02.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.11.2020 im Rahmen seiner Zuständigkeit die Anschaffung einer teilstationären Messanlage (Semi-Station) beschlossen (vgl. Anlage 1).
Hierbei wurden die Anlage, die Einsatzmöglichkeiten, die Beteiligungskosten sowie die Einsatztage für die Stadt Vöhringen vorgestellt.

Auch die übrigen Mitgliedsgemeinden haben entsprechende Beschlüsse ihrer Gremien zur Beschaffung der Anlage gefasst. In Umsetzung dieser Beschlüsse wurde durch die kommunale Verkehrsüberwachung die Semi-Station angeschafft.

Als Folge der vertraglichen Umsetzung der Beschlüsse aller teilnehmenden Städte und Gemeinden ist die Zweckvereinbarung um die Konditionen für die teilstationäre Messanlage angepasst worden (Anlage 2 und 3).
Diese Änderung wurde durch die kommunale Verkehrsüberwachung unter Vorlage der jeweils gefassten Beschlüsse bei der Rechtsaufsicht angezeigt.

Wie uns die kommunale Verkehrsüberwachung mit E-Mail vom 14.02.2022 zwischenzeitlich mitgeteilt hat, wurden mehrere Beschlüsse, unter anderem auch der der Stadt Vöhringen, formal beanstandet.
Zwar ist der Beschluss des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2020 zur Abdeckung der Beschaffung und Investition der teilstationären Messanlage grundsätzlich ausreichend. 
Die Änderung bzw. Anpassung der Zweckvereinbarung war zwar nur aufgrund der bestehenden Beschlusslage der beteiligten Kommunen zur Anschaffung der Semi-Station erforderlich und erfolgt. Da eben diese konkrete zusätzliche Formulierung fehlte, dass die Zweckvereinbarung geändert wird, muss eine Präzisierung des Beschlusses nun ergänzend nachgeholt werden.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 zu.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf die Darstellung in der Sitzungsvorlage ergeht ohne weitere Diskussion nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 18:24 Uhr