Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Notfallmäßige Reparatur Heizungsanlage Vereinsheim Illerzell 2020; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Ende 2020 erfolgte notfallmäßig die Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell, die mit einer Kostensumme in Höhe von 3.352,96 € zu Buche schlug.
Auf Grundlage des bestehenden Pacht-/Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. sind bestimmte Bereiche der ausschließlichen Vereinsnutzung zugerechnet. Nach Berechnungen des Stadtbauamtes handelt es sich hierbei um 50 %.
Bis dato stand ein offizieller Antrag des Vereins auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Vereinsanteil der Maßnahmendurchführung aus. 
Im Haushaltsjahr 2021 bzw. aktuell 2022 wurde daher ein Vorsorgebetrag in Höhe von 170 € eingeplant. 

Mit E-Mail vom 09.02.2022 stellt nun der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschuss.
Wortlaut des Antrages:
„Im Oktober 2020 musste im Gasthaus "Zum Brückle" das Brennwertgerät der Heizung aufgrund eines Platinendefektes erneuert werden. Die Heizung des Brückles und die Warmwasseraufbereitung für die Duschen des SV Illerzell konnten nur noch im Notlauf bis zum Austausch durch die Firma Demirel betrieben werden. Da wir als Verein zu 50 % für die Kosten des Austauschs des Brennwertgerätes von zusammen brutto 1676,48 € (Rechnung liegt Ihnen vor) aufkommen müssen und dies eine kurzfristige nicht vorhersehbare Investition darstellt bitte ich um einen 10% igen Investitionszuschuss nach der Vereinsförderrichtlinie.“

Auf Grundlage von Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt.
Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskostenzuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Da dies aufgrund der nötigen Sofortmaßnahmen nicht möglich war, ist hier nach Auffassung der Stadtverwaltung, ebenso, wie im Fall des Austauschs der Abwasserhebeanlage 2020, ein Verzicht auf eine nachträgliche Beteiligung angezeigt, der seitens des Dachverbandes wahrscheinlich auch nicht mehr möglich ist.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 09.02.2022 auf Bezuschussung der notfallmäßig erfolgten Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen, auf den 50-prozentigen Nutzungsanteil des Vereins bezogenen, Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 167,65 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen

Diskussionsverlauf

Unter Verweis auf die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage ergeht ohne weitere Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 09.02.2022 auf Bezuschussung der notfallmäßig erfolgten Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen, auf den 50-prozentigen Nutzungsanteil des Vereins bezogenen, Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 167,65 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 18:31 Uhr