Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Abschließende Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Thematik Wassernotverbund zwischen den Städten Senden und Vöhringen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach behandelt. So wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, die Vorgehensweise gebilligt und die finanziellen Mittel für das Projekt bereitgestellt. In der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 wurde die Notwendigkeit einer Zweckvereinbarung erläutert, ein Entwurf vorgelegt sowie die Stadtverwaltung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung dem Grunde nach ermächtigt.

Der Bau der Wasserleitung konnte entsprechend den zuschussrechtlichen Vorgaben im Jahr 2021 abgeschlossen werden, die Inbetriebnahme wird mit den technischen Beteiligten abgestimmt.

Die Zweckvereinbarung ist zwischenzeitlich abschließend mit der Verwaltung der Stadt Senden abgestimmt und soll nun in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen und anschließend von der Bürgermeisterin der Stadt Senden sowie dem Bürgermeister der Stadt Vöhringen unterzeichnet werden.

Der Werkausschuss der Stadt Senden hat in seiner Sitzung vom 29.03.2022 der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt. Die abschließende Zustimmung des Stadtrates der Stadt Senden soll in der Sitzung am 26.04.2022 erfolgen. 

Die Zweckvereinbarung konnte erst jetzt finalisiert werden, weil die notwendige Kalkulation der Benutzungsentgelte (siehe § 6) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nahm.

Der errechnete Wasserpreis von 0,80 €/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer ist in Ordnung und wurde deshalb der Zweckvereinbarung zu Grunde gelegt. Eine Erhöhung des Benutzungsentgeltes kann frühestens zum 01.01.2025 erfolgen und dann jeweils um den Prozentsatz, für den in Senden der Wasserpreis allgemein steigt.

Sobald die Stadt Senden einen Lageplan mit den von der Leitungsverlegung betroffenen eigenen Grundstücken vorlegt, kann die noch ausstehende Sicherung der Wassernotverbundleitung über eine notarielle Vereinbarung angestoßen werden.

Im Wesentlichen entspricht nach Ansicht der Stadtverwaltung die Endfassung der Zweckvereinbarung dem seinerzeit bereits vorgelegten Entwurf. 
Insbesondere folgende Ergänzungen bzw. Modifizierungen fanden statt:
  • Festlegung der ständig von Senden versorgten Anwesen des Stadtteiles Illerzell (Anlage 4),
  • Festschreibung der Benutzungsentgelte und Pauschalen für die Regel- und Notfallversorgung (siehe § 6),
  • Geänderte Formulierung des Inkrafttretens (neu § 15, Anregung des Landratsamtes),
  • Geltungsdauer der Vereinbarung 15 statt 25 Jahre, jedoch mit einer automatischen Verlängerung jeweils um 10 Jahre, sofern die Vereinbarung nicht 1 Jahr vor Ablauf der Vertragsfrist gekündigt wird (§ 10).

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass mit dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung die von der Stadt Vöhringen seit langem angestrebte gesicherte Wasserversorgung im Notfall nun auch formal zu einem guten Ende gebracht werden kann und steht insbesondere während der Sitzung für weitergehende Erläuterungen gerne zur Verfügung.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die Zweckvereinbarung samt Anlagen ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt dem Gremium mit, dass inzwischen die Notwasserversorgungsleitung mit der Stadt Senden fertiggestellt werden konnte.
Der Stadtrat der Stadt Senden habe der Zweckvereinbarung in seiner Sitzung am 26. April 2022 zugestimmt.

Für diese Zweckvereinbarung war einerseits der Leitungsverlauf und andererseits auch der Wasserpreis zu klären, welcher durch den Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband kalkuliert worden ist. Eine mögliche Preissteigerung hätte sich am Verbraucherpreisindex orientieren können. Dieser sei jedoch an die Steigerung der Gebühren der Stadt Senden geknüpft worden. Für die Bürger der Stadt Vöhringen sei insofern wichtig, dass diese nicht den Wasserpreis der Stadt Senden, sondern nach wie vor und unabhängig davon die Verbrauchspreise von Vöhringen zu entrichten haben.

An dieser Stelle gelte sein Dank insbesondere auch der Stadt Senden, welche sich von Beginn an bereit erklärt habe, mit der Stadt Vöhringen eine Notleitungsversorgung einzurichten. Dies zeige wiederum im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit und des gemeinsamen Mittelzentrums das kooperative Miteinander über die Stadtgrenze hinweg.

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die Zweckvereinbarung samt Anlagen ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 12:43 Uhr