Größenbeschränkung von Betriebsleiterwohnungen im Rahmen des Bauplanungsrechts
Anfrage Herr Klingler
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Herr Klingler nimmt Bezug auf ein kürzlich vorgestelltes Bauvorhaben in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, wonach eine Betriebsleiterwohnung seines Erachtens im Verhältnis zum Bauvorhaben bzw. Betrieb als solches überdimensioniert geplant sei.
Er plädiere dafür, Bestimmungen zu erlassen, wonach Wohnungen in Betriebsgebäuden in einem gewissen Verhältnis zur Grundfläche des Betriebes oder in der Größe beschränkt werden. Dies soll dazu dienen, den Missbrauch von günstigem Wohnraum in Gewerbegebieten einzudämmen.
Bürgermeister Neher teilt mit, dass Abweichungen von der Baunutzungsverordnung in jedem aufzustellenden Bebauungsplan festlegbar seien. Man werde jedoch in kommenden Aufstellungsverfahren ein besonderes Augenmerk darauf richten.
Herr Schmid erwidert, dass im genannten Fall sicher eine große Wohnung beantragt worden sei, ihm jedoch kein Vorhaben bekannt sei, wonach diese Möglichkeit ausgenutzt worden sei.
Datenstand vom 03.06.2022 12:43 Uhr