1.1 Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Gewährung eines Sonderzuschusses für die Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des Schützenvereins "Pfeil" e.V. Vöhringen 1.2. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V. 1.3. Antrag auf Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail-Schreiben vom 18.04.2022 (siehe Anlage) informierte der Schützenverein "Pfeil"
e.V. Vöhringen (SV Pfeil) die Stadt über seine Planungen in Bezug auf die Renovierung 
seiner Kleinkaliberschiessanlage in dessen Vereinsheim und verband dies mit einem Antrag 
auf Anpassung des bestehenden Pacht- sowie Erbbaurechtsvertrages sowie auf Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von 50 % der Kosten.

Rechtliche Grundlagen/Historie:

Der SV Pfeil hat auf der Grundlage eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1964 
und eines notariellen Nachtrages vom 15.11.1965 in den Jahren 1964/65 auf dem städtischen Grundstück Flr.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, Schießanlagen und ein Schützenheim 
mit Gaststättenbetrieb errichtet.
Der Erbbaurechtsvertrag hat aktuell eine Laufzeit von 66 Jahren und endet am 05.02.2030.
Der aktuell gültige Pachtvertrag vom 12.05.1997 trat zum 01.05.1997 in Kraft und hat 
nach Ziff. 2.2 „die gleiche Laufzeit wie der Erbbaupachtervertrag und endet somit ebenfalls 
am 05.02.2030“.
Im Jahre 1985 wurde das Gebäude um eine Kleinkaliberschiessanlage erweitert.
2013 erfolgte der Kauf elektronischer Schießstände, für die die Stadt Vöhringen 
nach Ziff. 12.1 der damals geltenden Vereinsförderrichtlinien einen Sonderzuschuss 
in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten (= 3.916,21 €) gewährte.
Voraussetzung für eine mögliche Zuschussgewährung ist eine Mindestlaufzeit bestehender vertraglicher Grundlagen beim Dachverband ist.  In der Regel wird eine Mindestlaufzeit 
von 25 Jahren (BLSV) gefordert. 
Im vorliegenden Fall müssen insoweit ebenfalls die Laufzeiten des bestehenden Pacht- 
und Erbbaurechtsvertrages angepasst werden. 
Der Verein wünscht sich eine Verlängerung „bis ins Jahr 2055, besser noch 2060“.
Zur Wahrung der Nutzungsrechte und zur Vermeidung zahlreicher Verlängerungen bei jeder einzelnen geforderten Maßnahme hält auch die Stadtverwaltung, wie aktuell ebenfalls a.a.O. 
so gehandhabt, eine Verlängerung auf 30 Jahre ab Vertragsunterzeichnung – somit NEU: 
bis ins Jahr 2052 - für geboten und sinnvoll.

Bei der beantragten Bezuschussung der Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil handelt es sich nach Ziff. 12.1 um eine Sonderzuwendung,
bei der in der Regel ein Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlich anfallenden, zuschussfähigen Kosten gewährt wird.  Eine Gremiumsbeschluss ist in diesem Fall grundsätzlich nicht vonnöten.
Die Stadtverwaltung schlägt, in Anlehnung an die Bezuschussung im Jahre 2013, 
auch in diesem Fall eine 10-prozentige Förderung vor.

Empfehlung

1.1
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung 
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.000 € sind im Haushalt 2023 im Vermögenshaushalt einzuplanen. 
1.2
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung verlängert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

1.3
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird ebenfalls um weitere 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag (siehe Ziff. 1.2) gebilligt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Beurkundung vorzunehmen 
und zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss 1

1.1
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung 
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.000 € sind im Haushalt 2023 im Vermögenshaushalt einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

1.2
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung verlängert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

1.3
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird ebenfalls um weitere 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag (siehe Ziff. 1.2) gebilligt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Beurkundung vorzunehmen 
und zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 10:38 Uhr