1.1 Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Gewährung eines Sonderzuschusses für die Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des Schützenvereins "Pfeil" e.V. Vöhringen 1.2. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V. 1.3. Antrag auf Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V.
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 18.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Stadtratssitzung | 18.05.2022 | ö | Beschließend | 4 |
Sachverhalt
Mit E-Mail-Schreiben vom 18.04.2022 (siehe Anlage) informierte der Schützenverein "Pfeil"
e.V. Vöhringen (SV Pfeil) die Stadt über seine Planungen in Bezug auf die Renovierung
seiner Kleinkaliberschiessanlage in dessen Vereinsheim und verband dies mit einem Antrag
auf Anpassung des bestehenden Pacht- sowie Erbbaurechtsvertrages sowie auf Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von 50 % der Kosten.
Der SV Pfeil hat auf der Grundlage eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1964
und eines notariellen Nachtrages vom 15.11.1965 in den Jahren 1964/65 auf dem städtischen Grundstück Flr.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, Schießanlagen und ein Schützenheim
mit Gaststättenbetrieb errichtet.
Der Erbbaurechtsvertrag hat aktuell eine Laufzeit von 66 Jahren und endet am 05.02.2030.
Der aktuell gültige Pachtvertrag vom 12.05.1997 trat zum 01.05.1997 in Kraft und hat
nach Ziff. 2.2 „die gleiche Laufzeit wie der Erbbaupachtervertrag und endet somit ebenfalls
am 05.02.2030“.
2013 erfolgte der Kauf elektronischer Schießstände, für die die Stadt Vöhringen
nach Ziff. 12.1 der damals geltenden Vereinsförderrichtlinien einen Sonderzuschuss
in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten (= 3.916,21 €) gewährte.
von 25 Jahren (BLSV) gefordert.
Im vorliegenden Fall müssen insoweit ebenfalls die Laufzeiten des bestehenden Pacht-
und Erbbaurechtsvertrages angepasst werden.
Der Verein wünscht sich eine Verlängerung „bis ins Jahr 2055, besser noch 2060“.
so gehandhabt, eine Verlängerung auf 30 Jahre ab Vertragsunterzeichnung – somit NEU:
bis ins Jahr 2052 - für geboten und sinnvoll.
bei der in der Regel ein Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlich anfallenden, zuschussfähigen Kosten gewährt wird. Eine Gremiumsbeschluss ist in diesem Fall grundsätzlich nicht vonnöten.
Die Stadtverwaltung schlägt, in Anlehnung an die Bezuschussung im Jahre 2013,
auch in diesem Fall eine 10-prozentige Förderung vor.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.000 € sind im Haushalt 2023 im Vermögenshaushalt einzuplanen.
und zu unterzeichnen.
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 3
und zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0