Vertragsverlängerung zur Nutzung der Sportanlagen durch den Sportverein Illerzell e.V. aufgrund der Erneuerung der Flutlichtanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.05.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Zur Regelung der Nutzung der Sportanlagen beim Illertal-Gymnasium Vöhringen, besteht zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. seit 03.11.1983 eine vertragliche Vereinbarung.

Dem Vertrag lag eine Laufzeit von 30 Jahre, bis 31.07.2013 zugrunde. Weiterhin ist eine Klausel enthalten, wonach sich der Vertrag jeweils um weitere 2 Jahre verlängert, wenn nicht eine der Parteien kündigt. Aktuell läuft der Vertrag somit bis zum 31.07.2023.

Aufgrund der anstehenden Erneuerung der Flutlichtanlage, beabsichtigt der Verein Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Eine der Voraussetzungen der Förderrichtlinien des BLSV ist, dass das Pachtverhältnis nach Fertigstellung der Maßnahme noch wenigstens 10 Jahre besteht.

Der Vorsitzende des SV Illerzell 1929 e.V. beantragt insofern die Verlängerung des aktuellen Vertrages um mindestens 10 Jahre.
Aus Gründen der Verwaltungsentlastung wird vorgeschlagen, entsprechend den kürzlich behandelten Anträgen des Sportclub‘s Vöhringen 1893 e.V., die Laufzeit darüber hinaus zu verlängern.

Ein Zuschussantrag wird noch gesondert gestellt und zu behandeln sein.

Empfehlung

1.         Der Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.1983 in der zuletzt gültigen Fassung wird bis zum 31.07.2037 verlängert. 

2.        Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

1.         Der Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.1983 in der zuletzt gültigen Fassung wird bis zum 31.07.2037 verlängert. 

2.        Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 10:51 Uhr