Stellungnahme Freiflächengestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Anfrage von Herr Wilfried Maier vom 05. April 2022:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher, lieber Michael,
beigefügt übersende ich dir die „Satzung der Stadt Senden über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen“ der Stadt Senden mit der Passage zum Thema „Schottergärten in $3 (3). Ich würde mich freuen, wenn wir zusätzlich zum Bebauungsplan „Kranichstraße-West“ für die ganze Stadt die Größe der Schottergärten und die Versieglung in einer Satzung definieren können.
Für deine Mühe schon jetzt herzlichen Dank“

Stellungnahme Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung unterstützt das Ziel, die Anzahl an Schottergärten und die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Dass dies mit einer Satzung für die Freiflächengestaltung erreicht wird, wird von der Stadtverwaltung bezweifelt.
Speziell folgende Gründe sprechen nach Meinung der Stadtverwaltung gegen die Einführung einer Freiflächengestaltungssatzung für Vöhringen:
  1. Die Durchsetzung einer Freiflächengestaltungssatzung wäre mit erheblichem Personalaufwand verbunden.
  2. Durch Beratung und Aufklärung wird sich mehr Erfolg erhofft, als durch ein Regelwerk.
  3. In der bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Begrünung und Wasser-aufnahmefähigkeit von Freiflächen bereits in Art. 7, Absatz 1 “Begrünung, Kinderspielplätze“ geregelt: Auszug BayBO Art. 7, Absatz 1, Satz 1:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
  1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  2. zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. […]“

Empfehlung

Als Alternative zu einer Freiflächengestaltungssatzung empfiehlt die Stadtverwaltung daher, die Öffentlichkeitsarbeit und das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zum Thema Freiflächengestaltung auszubauen. Im aktuell laufenden Organisationsgutachten sollen Kapazitäten für kostenlose Beratungen zur Freiflächen- bzw. Gartengestaltung berücksichtigt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Barth stellt zusammenfassend den Antrag von Herrn Maier vor. 
In der anschließenden Diskussion wird über die Durchsetzung einer solchen Satzung mithilfe von Verwaltungszwang, die präventive Variante durch Aufklärungsarbeit sowie kostenlose Beratung für Bürgerinnen und Bürger diskutiert.

Sodann ergeht folgender 

Beschluss

Als Alternative zu einer Freiflächengestaltungssatzung empfiehlt die Stadtverwaltung daher, die Öffentlichkeitsarbeit und das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zum Thema Freiflächengestaltung auszubauen. Im aktuell laufenden Organisationsgutachten sollen Kapazitäten für kostenlose Beratungen zur Freiflächen- bzw. Gartengestaltung berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.08.2022 15:11 Uhr