Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.07.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren und deren Abwägungsvorschläge wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2022 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 beraten und beschlossen. In denselben Sitzungen wurde auch der Entwurf der Planung besprochen und dessen Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 gebilligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingten nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich wurden einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betraf dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen i.d.F. vom 24. März 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. April 2022 im Zeitraum bis 30. Mai 2022 durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 25. April 2022 bis 30. Mai 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 13. April 2022 hingewiesen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.

Für die Planung liegt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie der Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 28. Juli 2022, ausgearbeitet von Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren, vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Planfassung soll der Feststellungsbeschluss gefasst werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 24. März 2022 zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 28.07.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, i.d.F. vom 28.07.2022

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der bereits ausführlichen Vorstellung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wird auf eine erneute Erläuterung verzichtet.

Sodann ergeht ohne weitere Aussprache nachstehender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2022 08:34 Uhr