Wasserrecht; Illerentwicklung Fl.km 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53); Antrag auf Planfeststellung durch den Freistaat Bayern - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und das Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Tübingen vom 10.06.2020; Planfeststellungsbescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 18.08.2022; Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.09.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung.
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben.
Die Sanierungsmaßnahme wurde sodann in der Stadtratssitzung am 23.07.2020 durch das planende Ingenieurbüro sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vorgestellt. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Stadt Vöhringen keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen erheben wird.
Maßgebliche Grundlage für die Stadt Vöhringen war damals, dass sich durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung von Illerzell ergeben („trockene Keller müssen trocken bleiben“).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Neu-Ulm zu einem notwendigen Erörterungstermin geladen, bei welchem die abgegebenen Stellungnahmen behandelt worden sind.
Dieser fand am 21.09.2021 im großen Saal des Kulturzentrums Wolfgang-Eychmüller-Haus in Vöhringen statt.
Am 18.08.2022 wurde nun durch das Landratsamt Neu-Ulm der Antrag auf Planfeststellung verbeschieden. Dieser Bescheid ist öffentlich auszulegen und kann vom 05.09.2022 – 16.09.2022 bei der Stadt Vöhringen eingesehen werden. 
Eine Zusendung des Bescheides an die Mitglieder des Stadtrates erfolgte bereits am 22.08.2022 ins RIS Postfach (Anlage 1).
Gegen den o. g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.

In der Sitzung am 15.09.2022 wird Herr Gunther Wölfle anwesend sein und kurz über die für die Stadt Vöhringen maßgebenden Punkte wie trockene Keller und die Drainageleitung eingehen. 

Empfehlung

Der Bescheid des Landratsamtes vom 18.08.2022, Az. 35-6414.2/2, zum Planfeststellungsverfahren Illerentwicklung Fl.km. 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53) wird zur Kenntnis genommen.
Von einer Klageerhebung gegen den Bescheid wird abgesehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wölfle vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und teilt mit, dass der Planfeststellungsbescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 18.08.2022 bei der Stadt Vöhringen am 19.08.2022 eingegangen ist. 

Herr Wölfle erläutert sodann die festgestellte Planung sowie die der Planfeststellung zugrunde liegende Abwägung der Vöhringen betreffenden Einwendungen. 

Im Anschluss an eine kurze Diskussion ergeht dann folgender abschließender 

Beschluss

„Der Bescheid des Landratsamtes vom 18.08.2022, Az. 35-6414.2/2, zum Planfeststellungsverfahren Illerentwicklung Fl.km. 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53) wird zur Kenntnis genommen.
Von einer Klageerhebung gegen den Bescheid wird abgesehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2022 08:56 Uhr