Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.09.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Thal für einen Teilbereich des an der „Unteren Weiherstraße“ gelegenen Flurstücks mit der Nummer 43 eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Der Standort wird von Seiten der Stadt Vöhringen als städtebaulich verträglich erachtet und auch aus sozialen Gründen wird eine Bebauung erwünscht. Deshalb hat die Stadt Vöhringen beschlossen, hier über eine Einbeziehungsatzung Baurecht zu schaffen und so die Errichtung eines Wohnhauses für die bereits im direkten Umfeld lebende Familie zu ermöglichen. 
Die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 5 BauGB sind erfüllt. Der Geltungsbereich ist durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs ausreichend geprägt. Zudem ist die geplante Wohnnutzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle vereinbar. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder des Schutzzweckes von Natura-2000-Gebieten liegen nicht vor. Des Weiteren wird kein Baurecht für ein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet. 
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach den in der Einbeziehungssatzung getroffenen Festsetzungen und Bauvorschriften, im Übrigen nach der Eigenart der näheren Umgebung (gem. 34 Abs. 1BauGB).
Die Einbeziehungssatzung wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird verzichtet.
Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
Einbeziehungssatzung „Untere Weiherstraße Mitte“ in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung/örtliche Bauvorschriften/Begründung

Empfehlung

1.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal für einen Teilbereich des Grundstücks mit der Fl.Nr.: 43, Gemarkung Thal, bei einer Größe von ca. 840 m² im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Untere Weiherstraße Mitte“ in Thal bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.09.2022.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Zuständigkeit, Haftung und Finanzierung für den Ausbau der Uferbefestigung.

Herr Söhner teilt mit, dies mit dem Bauherrn mittels eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

Ein weiteres Ratsmitglied konkretisiert, dass die Gewässerunterhaltungslast für Gewässer dritter Ordnung gesetzlich den Gemeinden obliegt. Sofern diese Aufgabe mittels eines Vertrages auf einen Dritten übergehen soll, müsse das Landratsamt Neu-Ulm seine Zustimmung hierzu erteilen. Er rege daher an, dies vorab mit der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen. Alternativ könne die Unterhaltsverpflichtung bei der Stadt Vöhringen verbleiben und die Kosten auf den Bauherrn umgelegt werden.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal für einen Teilbereich des Grundstücks mit der Fl.Nr.: 43, Gemarkung Thal, bei einer Größe von ca. 840 m² im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Untere Weiherstraße Mitte“ in Thal bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 09:49 Uhr