Testweise Aufstellung einer Fußgängerampel an der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich „Alte Poliere / Richard-Wagner-Straße; Beantwortung der notwendigen Querungszahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2022 ö 11.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2022 wurde unter TOP 14.1 um Auskunft darum gebeten, „die notwendigen Querungen bzw. Schaltungen „ (für die Installation von Ampeln an der Rue-de-Vizille) „noch einmal mitzuteilen“.

Dazu folgendes:

Für die Einrichtung von Fußgängerampeln gelten lt. den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) dieselben Querungszahlen als Voraussetzung wie bei den Fußgängerüberwegen.
Die RiLSA verweisen ganz ausdrücklich auf die Richtlinien für die Anlage ... von Fußgängerüberwegen (R FGÜ). 

Ein Fußgängerüberweg kommt danach in Betracht (Untergrenze), wenn in einer Stunde (Spitzenstunde) mindestens 50 Fußgängerquerungen vorliegen und zur gleichen Stunde dort mindestens 200 KfZ fahren.

Die letztliche Beurteilung liegt im Falle der Rue-de-Vizille beim Landkreis.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt zusammenfassend die Ausführungen in der Sitzungsvorlage vor, welche das Gremium zur Kenntnis nimmt.

Datenstand vom 16.11.2022 09:49 Uhr