Bündelungsausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025; Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Stromliefervertrages für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.10.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

1.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021 beschlossen, an der Bündelungsausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 teilzunehmen. Diese Ausschreibung erfolgte in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag über die Kubus GMBH.

In der Vergangenheit hat sich die Stadt Vöhringen jeweils an dieser Bündelungsausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Im Übrigen wird auf die Darstellung in der Sitzungsvorlage vom 25.03.2021 – Anlage 1 – Bezug genommen. 

2.
Mit Rundschreiben vom 07.10.2022 – Anlage 2- hat der bayerische Gemeindetag das Ergebnis der Bündelausschreibungsrunde bekannt gegeben. 

Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes konnten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommengen Lieferkontrakte geschlossen werden. 2/5 der ausgeschriebenen Stromlieferungen konnten nicht bedient werden. Das Ergebnis der angebotenen Energiepreise für die beteiligten Kommunen liegt zwischen 69 ct pro kWh und 76,6 ct pro kWh für das Jahr 2023, für die folgenden Jahre geringer.

Für den Strombezug der Stadt Vöhringen wurde kein verwertbares Angebot abgegeben. 

3.
Im Ergebnis endet der bestehende Stromliefervertrag für die kommunalen Einrichtungen der Stadt Vöhringen automatisch am 31.12.2022.  Die Stadt ist daher angehalten, sich für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag zu bemühen. 

Der derzeitige Strombedarf für die städtischen Einrichtungen liegt bei rund 1,9 Millionen kWh, sodass unter Zugrundelegung eines zu erwartenden Strompreises von mindestens 40-60 ct mit Ausgaben zwischen 760.000 und 1,140 Millionen für das Jahr 2023 gerechnet werden muss. 

Beim Abschluss eines entsprechenden Stromliefervertrages ist daher auf jeden Fall das Vergaberecht zu beachten, welches ab einem Auftragswert von 250.000 € anzuwenden ist. Nach Rechtsauffassung des Bayerischen Gemeindetages dürfte wegen der besonderen Dringlichkeit sowie der aktuellen Marktsituation eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. In diesem Fall müssten grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.


Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten auf dem Strompreismarkt – siehe auch das Ergebnis der Bündelausschreibung – kann derzeit schwer prognostiziert werden, ob überhaupt ein Stromliefervertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr zu wirtschaftlich vernünftigen Angeboten führt. Ein Gespräch mit dem zuständigen Vertriebsleiter der LEW ergab, dass für einen Jahresvertrag derzeit wohl nicht mit der Abgabe eines Angebots seitens der LEW gerechnet werden kann. Ein Abschluss auf Basis der Tagespreise wäre wohl möglich.

Seitens der Energie Schwaben wurde in Aussicht gestellt, dass gegeben falls bei kurzfristiger Auftragsvergabe ein Stromlieferungsvertrag für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden könne.

Vorgeschlagen wird seitens der Stadtverwaltung, zunächst bei den im Umkreis tätigen Energielieferanten LEW, Energie Schwaben, SWU und EnBW Angebote für einen Liefervertrag von einem Jahr einzuholen. Sollte sich dabei kein wirtschaftlich verwertbares Angebot zeigen, müsste versucht werden, im Wege der Verhandlung einen Liefervertrag auf Basis des aktuellen Tagespreises abzuschließen. 

Nachdem auch wegen des sehr volatilen Strompreismarktes die Angebote eine sehr kurze Bindungszeit haben können (gesprochen wurde von 2 Stunden), und auch wegen der Dringlichkeit der Strombeschaffung ab dem 01.01.2023 ist es erforderlich, den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermächtigen. 

Zuschlagskriterium kann dann letztlich nur der Preis sein. 

Empfehlung

  1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2023 bis 2025 zur Kenntnis
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für den Zeitraum von einem Jahr mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
  3. Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert den Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage. 
Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes konnten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommengen Lieferkontrakte geschlossen werden. 2/5 der ausgeschriebenen Stromlieferungen konnten nicht bedient werden. Das Ergebnis der angebotenen Energiepreise für die beteiligten Kommunen liegt zwischen 69 ct pro kWh und 76,6 ct pro kWh für das Jahr 2023, für die folgenden Jahre geringer.
Für den Strombezug der Stadt Vöhringen wurde kein verwertbares Angebot abgegeben. 
Im Ergebnis endet der bestehende Stromliefervertrag für die kommunalen Einrichtungen der Stadt Vöhringen automatisch am 31.12.2022.  Die Stadt ist daher angehalten, sich für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag zu bemühen. 
Vorgeschlagen wird seitens der Stadtverwaltung, zunächst bei den im Umkreis tätigen Energielieferanten LEW, Energie Schwaben, SWU und EnBW Angebote für einen Liefervertrag von einem Jahr einzuholen. Sollte sich dabei kein wirtschaftlich verwertbares Angebot zeigen, müsste versucht werden, im Wege der Verhandlung einen Liefervertrag auf Basis des aktuellen Tagespreises abzuschließen. 
Nachdem auch wegen des sehr volatilen Strompreismarktes die Angebote eine sehr kurze Bindungszeit haben können (gesprochen wurde von 2 Stunden), und auch wegen der Dringlichkeit der Strombeschaffung ab dem 01.01.2023 ist es erforderlich, den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermächtigen. 
Im Anschluss ergeht eine kurze Diskussion, ob bei der Vergabe auf nachhaltigen Strom geachtet werden kann und ob die sog. „Strompreisbremse“ auch für die Stadtverwaltung greift. 
Im Anschluss ergeht folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2023 bis 2025 zur Kenntnis
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für den Zeitraum von einem Jahr mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
  3. Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 09:34 Uhr