Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V.; Einbau Raumlüfter in der Schießhalle des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Mit schriftlichem Antrag vom 29.09.2022 (siehe Anlage) beantragte der Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V. einen städtischen Zuschuss für den seitens eines 
Gutachters geforderten Einbau eines Raumlüfters in der Schießhalle des Vereinsheims 
in Illerberg. Die Maßnahmenkosten belaufen sich auf insgesamt 1.099,97 €.

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, für die nach Ziff. 6. der geltenden Vereins-förderrichtlinien die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt 
– in diesem Fall: 110,00 €. Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der 
Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskosten-
zuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband 
an der Maßnahme beteiligt. Für den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) als 
Dachorganisation des Sportschießens in Bayern stellt dies jedoch eine geringfügige 
Maßnahme dar. Die Grenze liegt bei 10.000 € förderfähige Kosten für Maßnahmen 
die den reinen Schießbereich betreffen. Somit erscheint dieses weitere Förderkriterium 
der Stadt obsolet.

Nach Ziff. 4.1 der Vereinsförderrichtlinien muss ein entsprechender Zuschussantrag 
generell vor Maßnahmenbeginn, spätestens jedoch bis zum 01. September des Vorjahres 
der Maßnahmendurchführung, in schriftlicher Form vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall 
nicht erfolgt. 
Nachdem es sich von der Zuschusshöhe ebenfalls um einen geringfügigen Betrag handelt, 
der nicht im Vermögenshaushalt, sondern im Verwaltungshaushalt abzurechnen wäre 
und hier noch ausreichend Mittel auf der einschlägigen Haushaltsstelle zur Verfügung stehen,
ist eine Bezuschussung in diesem Jahr grundsätzlich möglich.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem schriftlichen Antrag des Zimmerstutzen-Schützenvereins Illerberg/Thal e.V. vom 29.09.2022 auf Bezuschussung des Einbaus einer Raumlüfters 
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender 

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem schriftlichen Antrag des Zimmerstutzen-Schützenvereins Illerberg/Thal e.V. vom 29.09.2022 auf Bezuschussung des Einbaus einer Raumlüfters 
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 10:25 Uhr