Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V.; Einbau Raumlüfter in der Schießhalle des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 07.11.2022 | ö | 7 |
Sachverhalt
Gutachters geforderten Einbau eines Raumlüfters in der Schießhalle des Vereinsheims
in Illerberg. Die Maßnahmenkosten belaufen sich auf insgesamt 1.099,97 €.
in Höhe von 10 % der nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt
– in diesem Fall: 110,00 €. Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der
Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
zuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband
an der Maßnahme beteiligt. Für den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) als
Dachorganisation des Sportschießens in Bayern stellt dies jedoch eine geringfügige
Maßnahme dar. Die Grenze liegt bei 10.000 € förderfähige Kosten für Maßnahmen
die den reinen Schießbereich betreffen. Somit erscheint dieses weitere Förderkriterium
der Stadt obsolet.
Nach Ziff. 4.1 der Vereinsförderrichtlinien muss ein entsprechender Zuschussantrag
generell vor Maßnahmenbeginn, spätestens jedoch bis zum 01. September des Vorjahres
der Maßnahmendurchführung, in schriftlicher Form vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall
nicht erfolgt.
Nachdem es sich von der Zuschusshöhe ebenfalls um einen geringfügigen Betrag handelt,
der nicht im Vermögenshaushalt, sondern im Verwaltungshaushalt abzurechnen wäre
und hier noch ausreichend Mittel auf der einschlägigen Haushaltsstelle zur Verfügung stehen,
ist eine Bezuschussung in diesem Jahr grundsätzlich möglich.
Empfehlung
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.
Diskussionsverlauf
Beschluss
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0