Die Stadt Vöhringen hat auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, einen Bestattungsdienstvertrag geschlossen. Dieser besteht seit 01. Januar 2018.
Der Bestattungsdienstvertrag umfasst folgende Leistungen:
1. Dienstleistungen während einer Erdbestattung:
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshalle für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der
Desinfektionsmittelspender
- Verbringung des Sarges in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung des Sarges
- Entgegennahme, Transport, Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges
- Einweisung der Sargträger, Stellung von 2 Sargträgern (weitere Träger werden vom
Bestattungsinstitut privat abgerechnet)
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab
- Aufstellen von Erdkisten und Einwurf schaufeln, Weihwasserkesseln
- Bei Bedarf: Überwachung der Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, sowohl bei der
Vorbereitung der Aussegnungshalle (z.B. Bestuhlung mit Mindestabstand) als auch während der
Beisetzung
2. Dienstleistungen während der Beisetzung einer Urne
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshallte für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der
Desinfektionsmittelspender
- Verbringung der Urne in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung der Urne
- Entgegennahme, Transport und Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Beisetzungsvorgangs
- Einweisung der Urnenträger
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport der Urne zum Grab zum Bestattungsort2.1 im Erdgrab
Urnenbeisetzung möglich im Urnenerdgrab, in der Urnenwand / Urnenstele, im Staudenband, als Urnenbaumgrab, in einem Urnenheckengrab und im anonymen Gemeinschaftsgrab.
3. Ausheben und Schließen des Grabes / Öffnen und Schließen der Urnennische
3.1 Kindergrab unter dem Lebensalter von 7 Jahren
3.2 Erwachsenengrab bei einfacher Tiefe
3.3 Erwachsenengrab bei Tieferlegung
3.4 Urnenerdgrab
3.5 im anonymen Gemeinschaftsgrab
3.5 Öffnen und Schließen der Urnennische
4. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine
Gebeinekiste
4.1 während der Ruhezeit
4.2 nach Ablauf der Ruhezeit
5. Ausgrabung und Umbettung einer Urne
- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne
6. Zuschlag für die Vornahme von Beerdigungen und Urnenbeisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
7. Übernahme von Leichen, die von einem anderen Bestattungsinstitut überführt werden (Aufnahme und Aufbahrung)
8. Stundensatz für unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten
Der letzte Bestattungsdienstvertrag läuft vertraglich am 31.12.2022 aus, so dass diese Leistungen erneut auszuschreiben waren.
Die Verwaltung hat von fünf amtlich geprüften Bestattungsunternehmen Preisangebote eingeholt.
Das wirtschaftlichste und günstigste Angebot wurde dabei vom Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, abgegeben.
Der Auftrag für die ausgeschriebenen Leistungen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, auf der Grundlage des Angebots vom 04.10.2022 zu vergeben. Mit dem Bestattungsunternehmen ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen.
Der Bestattungsdienstvertrag ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Auftragssumme beträgt 58.905 Euro.
Die Mittel sind unter der Haushaltsstelle 7500.6360 bereitgestellt.